Fast 90 % der Kunden verlieren Geld durch Ihren Vertrag!
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Betriebliche Altersvorsorge (bAV)-Rechner
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Rechenbeispiel bAV-Testsieger 2020
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Vorteile und Nachteile auf einen Blick
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Vertrag kündigen, verkaufen oder auszahlen
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Steuervorteil und Beitragsberechnung in der betrieblichen Altersvorsorge
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Formen/ Durchführungswege von bAV-Verträgen
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Mein Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge, betriebliche Altersversorgung, Entgeltumwandlung, Direktversicherung?
Um das Thema betriebliche Altersversorgung zu verstehen, fangen wir am besten beim Ursprung an: der Geschichte der BAV in Deutschland.
Es hat eine gewisse Tradition in Deutschland, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge gestellt bekommt. Heutige Rentner profitieren noch zahlreich von diesem Modell: Der Betrieb hat für den Mitarbeiter zumeist innerhalb einer Betriebskasse Rentenrücklagen gebildet.
Heute ist diese lobenswerte Tradition leider von der Versicherungsbranche vereinnahmt worden. Die heute modernen Modelle der betrieblichen Altersvorsorge sollten Sie äußerst kritisch hinterfragen!
Denn: Die Direktversicherung, welche heute die mit Abstand meistgenutzte Form der BAV ist, hat erst im letzten Jahrzehnt zugenommen, was unter anderem mit dem europäischen Zins-Niveau zu tun hat. Leider profitieren hiervon die Arbeitnehmer oft nicht mehr. Hier wird der gute Name der BAV genutzt, um Profit zu machen.
Doch der Gesetzgeber ist bemüht, mit Nachbesserungen die Situation der Arbeitnehmer zu verbessern: Mittlerweile sind Betriebe gesetzlich dazu verpflichtet, einen von fünf Durchführungswegen anzubieten. Deshalb verpflichtet der Staat die Arbeitgeber im Land, die Hürde für die Vorsorge ihrer Angestellten so niedrig wie möglich zu gestalten.
Wen betrifft dieses Thema überhaupt?
- Sozialversicherungpflichtig Angestellte (auch in Teilzeit)
- Auszubildende
- Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH
- Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften
- Minijobber, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (muss beim Arbeitgeber ausdrücklich beantragt werden)
Freiberufler und Selbstständige sind hiervon ausgeschlossen. Diese könnten ihre Firma aber in eine Kapitalgesellschaft umwandeln und ihre eigenen Beiträge zur BAV steuerlich geltend machen. Dieses Prinzip kommt der Basisrente (ugs. Rürüp-Rente) sehr nahe. Über den Sinn einer solchen Entscheidung sollten Freiberufler und Selbstständige jedoch mit einem kompetenten und unabhängigen Anlageberater sprechen.
Vorsicht vor Zusatzversicherungen innerhalb Ihres BAV-Vertrags!
Lohnt sich ein Berufsunfähigkeit- oder Todesfallzusatz?
In vielen Fällen können Sie zusätzliche Leistungen wie einen Schutz bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (BU) sowie einen Todesfallschutz vereinbaren. Jedoch sind nachträgliche Anpassungen der BU-Rente oder Todesfallsumme schwierig bis unmöglich, ohne die Beiträge zur BAV anzupassen. Auch bei Arbeitgeberwechsel könnte es sein, dass Sie den Vertrag nicht mehr in seiner ursprünglich geplanten Nutzung fortführen können. Sie müssen dann bei einem anderen Versicherer ein höheres Einstiegsalter und ggf. Beitragserhöhungen aufgrund von in der Zwischenzeit dokumentierten Vorerkrankungen in Kauf nehmen.
Warum werden dann die meisten betriebliche Altersvorsorgen mit Zusatzversicherungen verkauft?
Zusätzliche Versicherungen haben für den Verkäufer den Vorteil, dass er mehr Provision bekommt – logisch. Ein viel wichtigerer Faktor ist allerdings die sogenannte „Stornoreduzierung“. Dieser sperrige Begriff bedeutet, dass Verkäufer ggf. Teile der bereits erhaltenen Provisionseinnahmen bei einer Beitragsfreistellung Ihrer BAV zurückzahlen müssen. Haben Sie aber bei Abschluss Ihrer BAV eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) vereinbart, deren Neuabschluss für Sie aufgrund Ihres später höheren Alters und ggf. in der Zwischenzeit dokumentierten Vorerkrankungen sehr kostspielig oder nicht mehr möglich wäre, erhöht dieser Umstand die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren BAV-Vertrag nicht kündigen und der Vermittler seine Provision behalten kann. Meistens ist es nämlich nicht möglich, in einem Kombi-Produkt aus BAV und Zusatzversicherung einzelne Bestandsteile ohne Nachteile auszulösen oder zu pausieren. Fällt Ihnen etwas auf? Richtig, der Verkäufer hat klare Vorteile durch die Vermittlung einer Zusatzversicherung, Sie als Kunde unserer Meinung nach aber nicht. Also: Zusatzversicherungen lieber separat abschließen!
Experten-Tipp: Trennen Sie grundsätzlich Risikoabsicherung von Vermögensaufbau. Risikoabsicherung sollte das Fundament eines jeden Vermögensaufbaus sein und deshalb vertraglich von diesem getrennt werden. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, Vertragsbestandteile Ihrer Risikoabsicherungsverträge und Ihres Vermögensaufbaus separat anzupassen, ohne Kompromisse eingehen zu müssen. Auch kostentechnisch profitieren Sie zumeist von einer solchen Entscheidung. Lassen Sie sich in diesem Punkt nicht von anderen Beratern verunsichern: In Kombi-Produkten gelingt es vielen Anbietern mit Bravour, die Kostenstrukturen zu verschleiern. Es wird für Sie als Endkunden dann häufig zur Mammutaufgabe, zu identifizieren, wie viel Sie für welche Leistung bezahlen. Ein solcher Kosten- und Leistungsvergleich sollte aber die Grundlage einer jeden fundierten Entscheidung sein.

Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge habe. Was bedeutet das für mich?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine betriebliche Altersvorsorge umzusetzen. Diese „Durchführungswege“ unterscheiden sich hauptsächlich darin, ob das Unternehmen selbst die Altersrückstellungen der Mitarbeiter durch Rücklagen in der eigenen Bilanz absichert oder ob diese Aufgabe an Fonds oder Versicherungsgesellschaften ausgegliedert wird.
Sie können zwar selbst festlegen, wie viel Sie in Ihre BAV einzahlen/umwandeln möchten, Ihr Arbeitgeber kann im Zweifel aber immer darüber bestimmen, welchen der fünf Wege Sie über welchen Anbieter nutzen können. Das klingt unfair, hat aber den Hintergrund, dass man den Arbeitgeber vor einem riesigen Verwaltungsaufwand mit fünf verschiedenen Wegen bei über 100 verschieden Versicherern und Kassen schützen möchte.
Für Sie als Arbeitnehmer ist diese Information sehr wichtig. Da das heutige Erwerbsleben in der Regel auch mehrere Arbeitgeberwechsel im Laufe der Jahre beinhaltet, ist folgender Fakt zu beachten: Sie können bei einem neuen Arbeitgeber nicht immer ihre bisherige betriebliche Altersvorsorge fortführen. Bedenken Sie nun, dass Sie zumeist innerhalb der ersten fünf Jahre der Vertragslaufzeit einen großen Teil der für die gesamte Vertragslaufzeit kalkulierten Kosten bereits gezahlt haben, kommen Sie vermutlich selbst auf die naheliegende Schlussfolgerung: Die meist eh schon schlechte Kosten-Leistungsbilanz in Garantieprodukten wie der BAV verschlechtern sich durch einen Arbeitgeberwechsel noch weiter. Das lohnt sich trotz Steuervorteilen in der Einzahlungsphase eigentlich für niemanden mehr.
Nochmal: Jeder Neuabschluss beim neuen Arbeitgeber führt zu einer Verschlechterung der Kosten-Leistungsbilanz Ihrer dann beitragsfrei gestellten Verträge, die Sie beim vorherigen Arbeitgeber abgeschlossen haben.
Die Nico Hüsch GmbH in der Presse
„Hamburger Anlageberater Nico Hüsch erfindet
‘echte Anlageberatung’ komplett neu.“
Was passiert im Todesfall? Wer erbt was?
In der Regel bekommen Ihre gesetzlichen Erben anteilig das Restkapital, welches Ihnen laut Rentengarantie (i.d.R. zehn Jahre) zugestanden hätte. Sollte es keine Erben geben, ist die Versicherung lediglich zu einer Zahlung von 8.000 € verpflichtet. Die Vererbbarkeit für die betriebliche Altersvorsorge kann also als mittelmäßig bis schlecht eingeordnet werden.
Blick in die Praxis: Vererbbarkeit einer betrieblichen Altersvorsorge
Szenario: Sie schließen eine BAV ab, die Ihnen ab Ihrem Renteneintritt mit 65 Jahren eine mtl. Brutto-Rente i.H.v. 500 € zahlt. Außerdem haben Sie vertraglich eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart.
Unerwarteterweise sterben Sie schon mit 74. In oben beschriebenem Szenario hätten Ihre Erben jetzt nur noch einen Anspruch auf 6.000 € (zur Erklärung: Sie haben eine Rentengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart, von denen nach Ihrem Renteneintritt mit 65 Jahren zum Zeitpunkt Ihres hypothetischen Todes nun neun Jahre vergangen sind. Ihre Hinterbliebenen haben also einen vertraglichen Anspruch auf die Zahlung von zwölf Monatsraten à 500 € Brutto-Rente, bis die zehn Garantiejahre erfüllt sind).
Allerdings: Das Kapital, das Sie während Ihrer Beitragszeit in dem Vertrag angespart haben, liegt zumeist weit über der Summe, die Ihnen bis zu Ihrem Tod ausgezahlt wird. In unserem Fall wurde Ihnen und Ihren Hinterbliebenen lediglich eine Bruttogesamtsumme von 60.000 € ausgezahlt.
Wenn Sie sich die Rentenfaktoren anschauen, die in diesen Verträgen hinterlegt sind, können Sie ausrechnen, wie alt Sie werden müssten, um nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben Ihre eingezahlten Beiträge inflationsbereinigt (zzgl. Zinsen) ausgezahlt zu bekommen.
Die Berechnung:
Ein Rentenfaktor von bspw. 25 bedeutet, dass Sie pro 10.000 € Kapital in Ihrem Vertrag 25 € monatliche lebenslange Rente von der Versicherung ausgezahlt bekommen. Auf das obige Beispiel bezogen bedeutet dies: Anhand der Rentenhöhe von 500 € mtl. wissen wir, dass Ihr Kapital das 20-fache von 10.000 €, also 200.000 €, beträgt (bei einem Kapital von 10.000 € bekämen Sie 25 € mtl., da Sie aber das 20-fache bekommen, muss Ihr Kapital auch um den entsprechenden Faktor höher sein). Um auszurechnen, wie viele Jahre es dauert, ihr angespartes Kapital ausgezahlt zu bekommen, teilen Sie nun Ihr Kapital durch die Höhe der monatlichen Rentenzahlungen. In unserem Beispiel: 200.000€/500 € = 400 Monate = 33,33 Jahre. Aber Vorsicht: Ein Inflationsausgleich wurde hier nicht berücksichtigt! Denn das Geld, was sie heute einzahlen, verliert bis zu ihrem Rentenbeginn aller Voraussicht nach jährlich an Kaufkraft.
Dies deckt sich mit unseren täglichen Analysen. Wenn Sie mit 67 in Rente gehen, müssen Sie unter Berücksichtigung des Kaufkraftverlusts Ihres Kapitals durchschnittlich 107 Jahre alt werden, um das angesparte Kapital ausgezahlt zu bekommen. Ich hoffe, Sie haben gute Gene!
Bitte beachten Sie, dass dies nur Beispiele sind und Ihr individueller Fall in einer verantwortungsbewussten und transparenten Finanzberatung im Detail aufgearbeitet werden sollte.
Die Versicherung ist also bei den meisten Verträgen der Gewinner, da Sie einfach zu „früh“ sterben. Im Versicherungsdeutsch werden die Gewinne, welche die Versicherungen durch diesen Umstand erzielen, als „Risiko-” oder „Sterbegewinne“ bezeichnet, weil der Versicherer die Wette „der Langlebigkeit des Versicherten“ gewonnen hat (wie übrigens in 98 % der Fälle). Dies ist darin begründet, dass die Sterbetafeln der Versicherer weit von denen des Bundesamts für Statistik abweichen, und zwar zu Lasten des Verbrauchers.
Selbst wenn die Rentengarantiezeit 25 Jahre betrüge, würde dies nicht ausreichen, damit Sie und Ihre Erben aus diesen Verträgen ein Plus erzielen.
Wieso werden betriebliche Altersvorsorgen dann so oft verkauft? Wieso verpflichtet der Gesetzgeber die Arbeitgeber sogar dazu, solche Verträge anzubieten?
Steuern und Sozialabgaben zu sparen, ist das Hauptverkaufsargument, welches man in jedem Fachartikel, Verkaufsgespräch und auch im Bekanntenkreis hört und liest.
„Sie zahlen weniger Steuern und sparen auch noch Sozialabgaben! Das Beste daran: Ihr Chef muss das alles abwickeln und auch noch bezuschussen. Ist das nicht toll?“
Genau das ist nicht toll. Zumindest in rund 90 % der BAV-Verträge, die wir in den letzten Jahren analysiert und alternativen Investments gegenüberstellt haben. Denn mit der Abgabe der Verantwortung für (einen Teil) Ihre(r) Altersvorsorge geben Sie auch die Verantwortung für die Art der Anlage und die vertraglichen Rahmenbedingungen ab.
Warum ist die vorherrschende Meinung dann so positiv?
Vorab sei gesagt: Wir sind nicht gegen die betriebliche Altersvorsorge. Wir stellen nur immer wieder fest, dass sich die meisten Konstellationen unter dem Strich nicht für den Verbraucher lohnen. Diese gehen nämlich der berühmten „Milchmädchenrechnung“ von Jean de La Fontaine auf den Leim.
Oder wie Wikipedia es ausdrückt: „Die vorherrschenden Meinungen basieren auf einer naiven Betrachtung bzw. Argumentation, die wesentliche Aspekte nicht beachtet und zu einem plausiblen, dennoch falschen Ergebnis führt.“
Dies ist auch der Grund für die vorherrschend positive Meinung zur BAV. Große Versicherungskonzerne und provisionsgetriebene Makler profitieren von der derzeitigen Funktionsweise betrieblicher Altersvorsorge und fördern mit ihren (meist verzerrten) Darstellungen das positive Bild, welches diese in der Gesellschaft genießt.
Woran machen wir das fest?
Immer wieder sehen wir Hochrechnungen, die ausschließlich die Vor- und Nachteile einer BAV betrachten, ohne diese in den direkten Vergleich mit allen Altersvorsorge-Ebenen zu stellen.
Denn es stehen viel mehr Vorsorgeformen zur Verfügung als die eine Form der BAV Ihres Arbeitgebers! Direkt staatlich gefördert wird bspw. die Riester-Rente und auch bei der Basis- oder Rürup-Rente können Sie von Steuervorteilen profitieren. Zudem gibt es fünf verschiedene Formen der BAV und schließlich noch die sog. ‘Ebene drei’ der privaten Altersvorsorge: Vorsorge in Form einer Fondspolice oder eines Fondsdepots. Hier kommen Verbraucher unter gewissen Voraussetzungen auch in den Genuss von Steuervorteilen, ohne während der Vertragslaufzeit hohe Kosten zu zahlen oder auf Rendite zu verzichten. Sie sehen also: Es gibt viel mehr zur Auswahl als nur die betriebliche Altersversorgung!
Alle diese neun verschiedenen Möglichkeiten bringen große Unterschiede sowohl in der Einzahlungs- als auch in der Rentenphase mit sich. Wenn Sie als Verbraucher wissen möchten, ob sich eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung lohnt, sollten Sie Ihre Wahl immer mit allen anderen Optionen vergleichen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Folgende Faktoren sollten Sie in Ihre Entscheidung einbeziehen:
- Renditemöglichkeiten in der Einzahlungsphase (je nach Einstiegszeitpunkt 20-40 Jahre)
- Renditemöglichkeiten in der Rentenphase (von 62 bis 100 kann sich Ihr Kapital immerhin noch 38 J. weiter verzinsen)
- Fälligkeit von Steuern und Sozialabgaben auf Auszahlungen in der Rentenphase
- Verfügbarkeit Ihres Kapitals in der Einzahlungs- und Rentenphase
- Vererbung im Todesfall vor und nach Rentenbeginn
- Konsequenzen bei Kündigung eines Vertrags
- Transparenz bzgl. der Anlage Ihres Kapitals
- Jährliche Effektivkosten
„Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für den Kunden oftmals nur, wenn der Arbeitgeber mindestens 75 % der Beiträge für ihn zahlt.“ – Nico Hüsch
Wie soll also vorgegangen werden?
- Zunächst müssen Sie sich die Frage stellen, wie viel Sie monatlich sparen möchten bzw. können. Dabei müssen Sie nicht nur ihre monatlichen Überschüsse betrachten, sondern auch Ihre aktuelle Vermögenssituation. Ohne Notgroschen, der je nach Lebenssituation zwei bis sechs Monatsgehälter ausmachen sollte, können Sie schnell mit einem Sparplan ins Straucheln kommen, sollten plötzlich größere Ausgaben anstehen.
- Dann sollten Sie dafür sorgen, dass Ihr Vermögensaufbau auf einem soliden Fundament steht und nicht durch einschneidende Lebensereignisse wie eine Berufsunfähigkeit oder einen verschuldeten Unfall bedroht werden kann. Hierzu empfiehlt es sich, sich eingehend mit einer Berufsunfähigkeits- und einer Haftpflichtversicherung auseinanderzusetzen. Vorfälle, die von diesen Versicherungen abgedeckt werden, können häufig Ihre gesamte Planung bedrohen.
- Nun sollten Sie sich überlegen, was Sie im Alter (inflationsbereinigt und nach Steuern) für ein (realistisches) Einkommen erreichen wollen. Hier empfiehlt es sich, verschiedene Szenarien zu kalkulieren, um zu sehen, welche Sparbeträge Ihnen im Alter welches Vermögen bescheren. Es mag zwar schön sein, im Alter mehr Geld zur Verfügung zu haben als während der Erwerbsphase Ihres Lebens, aber Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie die entsprechenden Opfer bringen wollen. Andersherum sollten Sie nicht zu sparsam bei Ihren Sparbeträgen sein, um im Alter nicht auf Ihren gewohnten Lebensstandard verzichten zu müssen.
- Zuletzt müssen Sie sich um die Produktauswahl kümmern. Welche(s) Produkt(e) passt/passen am besten zu Ihrer Situation und welche Vor- und Nachteile bringen diese mit sich? Häufig kann nicht ein einziges Produkt Ihre Ansprüche erfüllen, haben Sie aber für das gleiche Unterziel eine Vielzahl an Verträgen, sollten Sie das kritisch hinterfragen. Klingt schwierig? Wir helfen Ihnen gerne!
Renditemöglichkeiten in der Einzahlungsphase bei der betrieblichen Altersvorsorge
Inzwischen sind die meisten Verträge „fondsgebunden“. Diese Entwicklung der Versicherungsbranche begrüßen wir als Anlageberater sehr. Doch das bedeutet keinesfalls, dass Ihre gesamten Brutto-Beiträge gewinnbringend in Fonds an den Kapitalmärkten investiert werden. Zum einen werden natürlich die Vertragskosten zunächst von jedem Beitrag abgezogen. Hier sind Abzüge von fünf bis zehn Prozent monatlich relativ normal. Die übrigen 90 % Ihrer Brutto-Beiträge sind der sogenannte „Anlage-“ bzw. „Sparanteil“.
Doch auch die verbleibenden 90 % Ihrer Beiträge werden in den meisten Fällen nicht in die Kapitalmärkte investiert. Versicherungen versprechen Ihnen häufig eine Garantie. In betrieblichen Altersvorsorgen ist so bspw. mind. die sog. „Beitragsgarantie“ festgeschrieben, manchmal auch eine Mini-Rendite von 0,9 % pro Jahr o.ä. Zumeist liegt der zu erwartende Gewinn aber unter den laufenden Kosten. Deswegen ist es eigentlich immer richtig, für den Rentenbeginn ohne Kapitalzuwachs zu kalkulieren.
Um die Garantie auf jeden Fall halten zu können, ist es am Markt gängige Praxis, dass von den nach Abzug der Kosten verbliebenen 90 % Ihrer Beiträge ca. 70 Prozentpunkte in den Deckungsstock der Versicherung investiert werden, der garantiert ist, aber eben kaum Rendite bringt. Meistens sind in den fondsgebundenen Rentenversicherungen, die wir jeden Tag zur Prüfung erhalten, am Ende nur ca. 20 % der Beiträge wirklich in Investmentfonds investiert. Unter dem Strich bleibt da also nicht viel übrig für Sie als Sparer.
Renditemöglichkeiten in der Verrentungsphase bei der betrieblichen Altersvorsorge
Wer entscheidet denn während meiner Renten-Phase darüber, wie und wo mein Geld innerhalb des Vertrags angelegt wird?
Bei der BAV haben Sie darauf ab Rentenbeginn keinen Einfluss mehr. Dies gilt auch, wenn der Vertrag vorher fondsgebunden war und Sie über die Fondsauswahl bestimmen konnten, um an den Finanzmärkten das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen (s. oben).
Ab Rentenbeginn entscheidet der Versicherer, wo und wie Ihr Geld angelegt wird und lässt Sie dann an seinen Überschüssen teilhaben (100 % Deckungsstock der Versicherung). Die durchschnittliche Überschussbeteiligung aller Lebensversicherer lag laut Assekurata im Jahr 2019 bei 2,47 Prozent. Tendenz fallend.
Praxisbeispiel
Nehmen wir das Beispiel einer Rente über 20 Jahre im Alter von 65 bis 85 Jahren.
Was passiert nun, wenn ich bei Rentenbeginn 100.000 € im Vertrag angespart habe und mir eine monatliche Bruttorente von 500 € auszahlen lasse? Übrigens: Das wäre ein unfassbar guter Rentenfaktor von 50! Das haben wir noch nie gesehen, prüfen Sie gerne mal Ihren Rentenfaktor.
Zurück zu unserem Beispiel: Für die Rechnung kalkulieren wir auch eine jährliche Inflation von 2 % ein, um den Kaufkraftverlust zu verdeutlichen, von dem langfristig auszugehen ist. Außerdem nehmen wir für die Berechnung eine konservative langfristige Aktienfonds-Rendite von 6 – 7 % p.a. an.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Wir sprechen hier nur von einer Bruttorente von 500 € monatlich. Wir müssen davon noch Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abziehen. Außerdem erhöht sich die monatliche Rentenzahlung nicht um die Inflation, die unser aller Geld schleichend entwertet. Das bedeutet für Sie: Die Kaufkraft Ihrer monatlichen Rente sinkt monatlich (jährlich um ca. 2 %). Welche Summe sich der Sparer monatlich auszahlen lässt, kann dieser außerdem nicht selbst festlegen, sondern der Versicherer legt einen Rentenfaktor von Summe x je 10.000 € Vertragsguthaben fest. Wie hoch dann aber die Rentenzahlung bei einer angenommenen Überschussbeteiligung von 2,47 % p.a. unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Versicherer ja so kalkuliert, dass er die Wette der Langlebigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnt, ausfällt, mag ich hier nicht mehr hochrechnen. Aber bedenken Sie, dass die Überschüsse auf den „Sparanteil“ in Ihrem Vertrag angerechnet werden – die Kosten sind in aller Regel höher. Demnach eine Nullnummer für die meisten Sparer!
Dies ist nicht zynisch oder polemisch gemeint. Damit die Zahlungsfähigkeit lebenslanger Renten durch die Versicherer gewährleistet ist, müssen diese Kalkulationen sehr konservativ durchgeführt werden. Dennoch gehen die Kalkulationen der meisten Versicherer über einen konservativen Ansatz und statistische Erhebungen des durchschnittlichen Sterbealters deutscher Bürger weit hinaus. Dies lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Die Versicherungen, die solche Produkte verkaufen, bereichern sich auf Ihre Kosten.
Die gute Nachricht für Sie ist: Es gibt im Absicherungs- und Anlagebereich dennoch Möglichkeiten zur Steuer- und Kostenoptimierung, die man als aufmerksamer Verbraucher nutzen kann. Das setzt lediglich voraus, dass man sich mit der Materie auseinandersetzt. Die Verantwortung für Ihren Vermögensaufbau können auch wir Ihnen nicht abnehmen, aber wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg.
Quellen:
Bund der Versicherten – Altersvorsorge
Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG)
Die Deutsche Rentenversicherung
Betriebliche Altersvorsorge (BAV)-Rechner
Sind Sie auf der Suche nach einem Online-Rechner? Sie wollen wissen, ob Ihre BAV eine gute Geldanlage für Sie ist?
So einen Rechner kann es nicht geben! Kein Rechner im Internet bewertet für Sie Ihre Steuerbelastung bei Rentenbezug oder die Inflation! Die Rechner dienen nur dem Zweck, weiteren Kunden schlechte betriebliche Altersvorsorgen zu verkaufen. Fallen Sie nicht darauf herein.
Rechenbeispiel: BAV-Testsieger 2020
Kalkulationsrundlage:
Mit 30 schließt Melanie Musterfrau eine betriebliche Altersvorsorge ab. Sie zahlt über einen Zeitraum von 37 Jahren monatlich 300 € ihres Bruttoeinkommens in ihren Vertrag ein. Ihr Arbeitgeber zahlt den Pflichtanteil in Höhe von 15 % des Beitrags, also 45 €. Als Gutverdiener nutzt Frau Musterfrau die möglichen Steuerersparnisse voll aus und ihr Arbeitgeber wählt als Produkt den Testsieger betrieblicher Altersvorsorge für das Jahr 2020 aus. Melanie Musterfrau und ihr Arbeitgeber haben im Jahr 2020 in Deutschland also die optimalen Bedingungen für das bestmögliche Ergebnis bei einer vom Arbeitnehmer finanzierten BAV geschaffen.
Kalkulation eines typischen BAV-Rechners
Eingezahlte Netto-Beiträge insgesamt: 73.610€
(Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse sowie Arbeitgeberzulagen bereits berücksichtigt)
Gesamtkapital im Vertrag zu Rentenbeginn: 178.830€
Sieht gut aus, oder?
Bis hierhin rechnen die Online-Rechner. Doch das hilft Ihnen überhaupt nicht! Von diesem Kapital müssen Sie nämlich noch folgende Abzüge hinnehmen:
- Nachgelagerte Besteuerung zu Ihrem persönlichen Steuersatz als Rentner (Im Beispiel angenommen: Durchschnittssteuersatz von 30 %)
- die Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge (ca. 18 %)
- Inflation in Höhe von 2 % pro Jahr (in jedem Finanzprodukt gleich)
- Reduzierung der gesetzlichen Rente (im Beispiel um ca. 110 € mtl.; dies wird in der Kalkulation im Alter von 67-85 berücksichtigt)
Dies ist aber die größte Schwäche an dieser Art von Finanzprodukt! Nur bei der betrieblichen Altersvorsorge reduzieren Sie Ihre gesetzliche Rente und zahlen die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Ihre Rente!
So müsste Ihre Kalkulation eigentlich aussehen
Gesamtkapital im Vertrag zu Rentenbeginn: | 178.830€ |
Steuerbelastung absolut (30 % Durchschnittssteuersatz): | -53.649€ |
Kranken- & Pflegeversicherung (18 %): | -32.189€ |
Reduzierung d. gesetzlichen Rente: | -23.760€ |
Kaufkraftverlust absolut (2 % pro Jahr): | -41.920€ |
Inflationsbereinigtes Gesamtkapital netto nach Abzügen: | 27.312€ |
Insgesamt hat der Beispielkunde mit dem Abschluss dieses Testsieger-Vertrags einen Verlust von –46.300€ hinnehmen. Selbst das unverzinste Girokonto wäre in diesem Beispiel besser gewesen. Dort hätte nur die Inflation das Vermögen reduziert. Der Kunde hätte im Girokonto einen Verlust von -41.770€ realisiert. Das bedeutet, dass die Wertentwicklung aus der bAV, die riesigen Steuervorteile während der Einzahlphase und die Zulagen durch den Arbeitgeber am Ende keinen Vorteil bringen! Die Kosten des Vertrags und die anderen Abgaben fressen nicht nur den Gewinn auf, sondern sind ein klares Minusgeschäft für Sie als Kunden!
Achtung: Es handelt sich bei diesem Vertrag um einen Preis-Leistungs-Testsieger und kalkuliert wurde mit einer Wertentwicklung von 2 % pro Jahr, was eine sehr positive Annahme für diesen Vertrag ist!
Nach der echten Renditeberechnung: Sieht gar nicht mehr so gut aus, oder?
Zusammengefasst: Für die meisten Kunden lohnt sich auch die beste BAV nicht mehr!
Vorteile und Nachteile auf einen Blick Betriebliche Altersvorsorge

Vertrag kündigen, verkaufen, auszahlen Betriebliche Altersvorsorge/ Altersversorgung
Verkaufen nicht möglich:
Sie können Ihren BAV-Vertrag nicht verkaufen. Das funktioniert beispielsweise bei Lebensversicherungen, aber nicht bei der BAV!
Sie können Ihren Vertrag beitragsfrei stellen oder ggf. den Vertrag aufgrund von mangelhaften Klauseln rückabwickeln.
Auszahlen nicht möglich:
Sie können auf Ihr angespartes Kapital vor Renteneintritt nicht zugreifen. Sie haben keine Möglichkeit, sich Teile des Kapitals auszahlen zu lassen.
Beitragsfreistellung möglich:
Sie können Ihren BAV-Vertrag beitragsfrei stellen. Der Vertrag wird dann pausiert. Sie zahlen nichts mehr ein und warten auf Ihre Mini-Rente zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn.
Ein Formular zur Beitragsfreistellung im Word-Format finden Sie [hier].
Steuervorteil & Beitragsberechnung betriebliche Altersvorsorge
Damit Sie mit Ihrem Vertrag die vorhandenen Vorteile während der Einzahlungsphase maximal ausnutzen, sollte Ihr monatlicher Beitrag nicht über 276 € (258 € im Osten) liegen. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Steuern und keine Sozialabgaben (Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Bis zu einem monatlichen Sparbetrag von 552 € zahlen Sie keine Steuern während der Einzahlungsphase.
276 € sozialabgaben- & steuerfrei + 276 € steuerfrei = 552 € steuerfrei und zur Hälfte sozialabgabenfrei
Die 552 € monatlich entsprechen 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (6.900 € mtl.). Im Osten liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 6.450 € mtl., hier können also maximal 516 € mtl. steuerfrei eingezahlt werden.
Beispiel:
Brutto-Einkommen: | 3.150 € |
Brutto-Sparbetrag: | 184 € |
abzgl. Sozialabgaben: | 36 € |
abzgl. Steuerersparnis: | 48 € |
abzgl. Arbeitgeberzuschuss: | 28 € |
Netto-Beitrag mtl.: | 75 € |
Gesamtersparnis: | 109 € |
Sind das nicht traumhafte Zahlen für jeden Verkäufer eines solchen Finanzprodukts? Insgesamt werden in Ihren Sparvertrag 184€ eingezahlt und Ihre eigene Netto-Belastung beträgt davon nur 75 €, also weniger als die Hälfte!
ACHTUNG: Fallen Sie nicht darauf herein. Am Ende erhalten Sie netto noch weniger, als Sie selbst netto eingezahlt haben. Sie müssen Steuern, Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge, die Reduzierung der GRV und die Inflation noch herausrechnen!
Etwas weiter oben finden Sie dazu eine echte Kalkulation mit den Vertragsdaten eines der besten BAV-Tarife am Markt 2020.
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2020 beträgt:
West: 6.900 €, 552 € mtl.
Ost: 6.450 €, 516 € mtl.
Hinweis: Sie müssen Ihre betriebliche Altersvorsorge nicht in der Steuererklärung angeben. Die Steuervorteile etc. werden unmittelbar über die Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber realisiert. Seltene Ausnahme: Wenn Sie einen Riestervertrag als BAV abschließen.
Formen/ Durchführungswege von BAV-Verträgen
Die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge beschreiben letztlich, wer für die Geldanlage innerhalb des Produkts verantwortlich ist. Für die Unternehmen gibt es unterschiedliche steuerliche Vorteile je nach Durchführungsweg. Insgesamt verschlechtern neue Durchführungswege in der Regel die Position des Sparers. In der Tabelle ist links (Direktzusage) also sehr gut für den Sparer und rechts (Direktversicherung und Zielrente) vergleichsweise schlecht für den Sparer:
Abb. Eigene Darstellung in Anlehnung an: Finanztip.de
Formen/ Durchführungswege von BAV-Verträgen
Die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge beschreiben letztlich, wer für die Geldanlage innerhalb des Produkts verantwortlich ist. Für die Unternehmen gibt es unterschiedliche steuerliche Vorteile je nach Durchführungsweg. Insgesamt verschlechtern neue Durchführungswege in der Regel die Position des Sparers. In der Tabelle ist links (Direktzusage) also sehr gut für den Sparer und rechts (Direktversicherung und Zielrente) vergleichsweise schlecht für den Sparer:
Die fünf Durchführungswege:
Das Modell der Direktversicherung wird inzwischen am häufigsten für die Entgeltumwandlung genutzt. Diese schließt der Arbeitgeber bei einer Versicherung für Sie ab. Oft haben Betriebe sogenannte Gruppenverträge, diese sind speziell verhandelt und i.d.R. günstiger in der Abschlussgebühr, als wenn Sie selbst einen Anbieter wählen würden. Der Arbeitgeber erhält sozusagen eine Art „Mengenrabatt“. Einen verhältnismäßig guten Tarif für eine BAV finden Sie im Jahr 2020 bei der Versicherungsgesellschaft „Alte Leipziger“. Dennoch lohnt sich selten der Abschluss eines solchen Vertrags, wenn der Arbeitgeber nicht mind. 75 % der Beiträge finanziert. Übrigens ist es ein offenes Geheimnis, dass die Versicherungskonzerne durch Zuwendungen jeglicher Art um diese Aufträge buhlen. Der Arbeitgeber geht bei diesem Deal also auch nicht leer aus. Fair ist der Arbeitgeber, wenn er nicht nur die gesetzlich verpflichtenden 15 % des Beitrags, sondern ca. 22 % bezuschusst. Dies entspricht nämlich ungefähr den Einsparungen, die der Arbeitgeber durch Ihren Vertrag macht. Sie reduzieren damit ja Ihren Bruttolohn und damit auch die Sozialabgaben, die Ihr Arbeitgeber für Sie zu zahlen hat.
Tipp: Wenn Sie die Direktversicherung nach dem Ausscheiden bei Ihrem Arbeitgeber privat weiter besparen möchten, müssen Sie unbedingt den Versicherer infomieren und sich als Versicherungsnehmer eintragen lassen. Erstmal ist nämlich Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer und damit der Vertragsinhaber. Sie sind lediglich die „versicherte Person“. Auf den Sinn der privaten Fortführung gehen wir später noch genauer ein. Wir wollen nicht die Spannung nehmen, aber: Über 90% unserer Kunden mit BAV entscheiden sich nach unserer Beratung gegen eine weitere Besparung Ihres Vertrags!
Pensionskassen – Diese Versorgungseinrichtungen gleichen einer Lebensversicherungsgesellschaft, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Die marktüblichen Tarife entsprechen weitgehend denen von Direktversicherungen. Es gibt sie auch als Fondspolice, was aber eine absolute Randerscheinung darstellt. Als unabhängige Einrichtung können die Vertragsanbieter auch im Falle einer Insolvenz Ihres Arbeitgebers die Leistung erbringen. Seit 2005 gibt es fast keine Unterschiede mehr zwischen Pensionskassen und Direktversicherungen.
Pensionsfonds investieren das Kapital der Vertragsinhaber an den Kapitalmärkten. Sie sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Da Sie die Möglichkeit haben, neben Anleihen und Immobilien auch im renditeorientierten Aktienmarkt zu investieren, ist dieser Durchführungsweg in unseren Augen noch einer der besseren. Voraussetzung ist natürlich eine ausreichende Anlagedauer von bestenfalls über 20 Jahren Restlaufzeit bis Rentenbeginn. Die Ansprüche sind über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Wenn Sie die Absicherung/ Sicherheit Ihrer Altersrücklagen innerhalb Ihrer BAV genauer interessiert, schauen Sie sich am besten auf der Internetseite des Pension-Sicherungs-Vereins um.
Unterstützungskassen sind ebenfalls rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, welche die BAV für Ihr Unternehmen oder als Gruppenkasse für mehrere Unternehmen organisieren. Unterstützungskassen unterliegen nicht der Versicherungsaufsicht. Diese kümmert sich auch um die Abwicklung der gesamten formalen Angelegenheiten mit den Arbeitnehmern. Bei der Anlage des Vermögens ist die Unterstützungskasse frei. Oftmals erfolgt eine Rückdeckung über ein Lebensversicherungsunternehmen. Hier greift im Zweifelsfall auch der Pensions-Sicherungs-Verein.
Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds sind Beiträge nur bis zu 6.624 € (6.192 € im Osten) im Jahr steuer- sowie bis zu 3.312 € (3.096 € im Osten) im Jahr sozialversicherungsfrei. Der bisherige zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 € im Jahr entfällt. Alte pauschal besteuerte Verträge (nach § 40 b EStG), die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, werden auf das steuerfreie Volumen angerechnet.
Sollten Sie eine Direkt- bzw. Pensionszusage von Ihrem Arbeitgeber bekommen, sollten Sie diese Leistung in jedem Fall in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich nämlich um eine einseitige Zusage!
Für Direktzusagen (Pensionszusagen) und Unterstützungskassen sind alle Ihre Beiträge unbegrenzt steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit besteht allerdings nur bis zu 3.312 € pro Jahr (2020; im Osten 3.096 €). Dies entspricht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung.
Soll heißen: Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen im Alter die Betriebsrente direkt. Er muss dafür aber Rückstellungen bilden. Dieses Angebot ist für den Arbeitgeber aufwendig und geht aufgrund der Rückstellungen zu Lasten der Bilanz. Das sehen Investoren nicht so gerne – beispielsweise sind diese Rückstellungen der letzten Jahrzehnte Investoren der Lufthansa heute ein Dorn im Auge. Früher war dieses Modell Normalität – das war ursprünglich mit „betrieblicher Altersvorsorge“ gemeint. Was heute den Menschen als BAV verkauft wird (s. oben), hat damit leider nicht mehr viel zu tun!
Leider wird das Modell der Direkt- oder Pensionszusage fast ausschließlich von größeren Unternehmen angeboten – und selbst in diesen Unternehmen sind diese Vertragsmodelle meist Spitzenkräften vorbehalten.
Kleiner Einblick in unseren Berateralltag
Die meisten Arbeitnehmer sind weder Vorstandsvorsitzende noch Geschäftsführer und bekommen deshalb die „modernen BAV-Lösungen“ verkauft. Unsere Aufgabe ist, unseren Kunden verständlich zu machen, was für einen Vertrag sie dort abgeschlossen haben. Die meisten unserer Kunden entscheiden sich daraufhin dazu, die Verträge beitragsfrei zu stellen und fortan etwas Sinnvolles mit Ihrem Geld zu tun.
Wenn Sie hierzu gerne weitere Informationen hätten, sprechen Sie uns gerne an – oder schauen Sie sich dieses PDF vom Bund der Versicherten an.
Betriebsrentenstärkungsgesetz / Nahles-Rente
Aber die Politik hat doch erst kürzlich reagiert und versucht, das Modell der BAV wieder etwas interessanter zu gestalten? Stimmt! Tatsächlich begrüßen auch wir die grundsätzlichen Entwicklungen, die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (oder auch die „Nahles-Rente“) forciert werden. Auch wenn noch einiges mehr passieren müsste, um die heutigen Modelle der BAV für eine breite Mehrheit der Arbeitnehmer attraktiv zu gestalten, begrüßen wir jeden kleinen Schritt seitens der Politik in die richtige Richtung.
Was ist mit der Nahles-Rente (Sozialpartnermodell)?
Am 1. Januar 2018 wurde das Sozialpartnermodell als neue Variante der BAV eingeführt. Dieses Modell ist eine Vereinbarung über eine BAV zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften. Alle Unternehmen, die dem Tarifvertrag unterliegen, sind somit daran gebunden. Nichttarifgebundene Arbeitgeber können ein Sozialpartnermodell nutzen, wenn es der Tarifvertrag zulässt.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Es muss eine reine Beitragszusage sein (Zielsetzung: Enthaftung des Arbeitgebers). Das bedeutet, dass im Vertrag keine Garantie auf die eingezahlten Beiträge bestehen darf. Der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Bezuschussung der Beiträge in der entsprechenden vereinbarten Leistungshöhe und der Versorgungsträger muss nur die Auszahlung gewährleisten, jedoch nicht die Höhe dieser garantieren. Klingt komisch? Ermöglicht in der fondsgebunden Variante aber endlich, 100 % der Beiträge am Aktienmarkt anzulegen.
- Die Rentenzahlung kann nur als lebenslange Rente und nicht einmalig ausgezahlt werden. Dies wiederum ist nachteilig, weil durch die Verrentung die Flexibilität in Bezug auf den Kapitalzugriff verloren geht und das Kapital in der Rentenphase somit auch meist nicht mehr gewinnbringend angelegt wird.
- Arbeitgeberzuschuss: Wenn der Arbeitnehmer einen Eigenbeitrag leistet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mind. 15 % dazu zu geben. Dies soll verhindern, dass sich der Arbeitgeber an der Sozialversicherungsersparnis bereichert. Er ist jedoch nicht verpflichtet, mehr als die Mindestbezuschussung einzuzahlen, sofern im Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Durchführungswege: Hier stehen die Modelle der Direktversicherung, Pensionskasse oder des Pensionsfonds zur Verfügung. Die verfügbaren Durchführungswege werden in den Tarifverhandlungen durch die Verhandlungspartner festgelegt.
Anlage der Beiträge: Alle Beiträge müssen in einem separaten Anlagestock oder Sicherungsvermögen angelegt werden. Es dürfen keine Garantieleistungen versprochen werden.
Was muss ich beim Sparen durch Entgeltumwandlung beachten?
Die Beiträge für Ihre BAV werden immer von Ihrem Bruttoeinkommen gezahlt. Sie müssen mit jährlich mind. 238,88 € (Stand 2020) rechnen. Das entspricht 1/160 der Summe der Bezugsgröße in der Sozialversicherung. Je nach Durchführungsweg gelten dann weitere Regeln.
Gut zu wissen für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in der Gehaltsverhandlung: Es gibt einen zusätzlichen Förderbetrag. Seit 2018 gilt der sogenannte Förderbetrag für Arbeitnehmer mit maximal 2.200 € brutto im Monat. Hier wird der Arbeitgeber vom Staat gefördert, nämlich wenn er seinen Arbeitnehmern einen Zuschuss von mindestens 240 € bis höchstens 480 € im Jahr für ihre BAV zahlt. Diesen Beitrag können Arbeitgeber dann zu 30 Prozent mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnen. Die Ersparnis kann somit zwischen 72 € bis 144 € pro Jahr liegen.
Spannend für Elternzeiten, Sabbat-Jahre oder sonstigen Auszeiten: Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 haben Arbeitnehmer eine Nachzahlungsmöglichkeit erhalten. Sie können somit für jedes Jahr ohne Gehalt eine Nachzahlung in Höhe von acht Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Auch entgeltlose Dienstjahre vor dem 1.1.2018 können einbezogen werden. Es können allerdings maximal zehn Jahre nachgezahlt werden. Bevor Sie jetzt aber zum Onlinebanking eilen und das Haushaltsbuch zücken, warten Sie erstmal ab, ob sich Ihre BAV für Sie überhaupt lohnt, bevor Sie noch mehr Geld in diesen Vertrag investieren.
Der Chef muss auch was dazugeben
Zwar ist Ihr Chef nur dazu verpflichtet, die Sozialversicherungsersparnis, die er durch die Senkung Ihres Bruttogehaltes, das Sie in Ihren BAV-Vertrag sparen, erzielt, an Sie weiterzugeben (diese wird pauschal mit 15 % bemessen), aber immerhin müssen Sie nicht ganz ohne Arbeitgeberbeitrag auskommen.
Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab 2019 und für bestehende Vereinbarungen erst ab dem Jahr 2022. Warum die Arbeitgeber sich gerade bei älteren Verträgen noch so lange an der Sozialversicherungsersparnis bereichern dürfen, wissen wir zwar nicht. Was wir aber wissen ist, dass Sie am besten mal einen Blick in Ihren Vertrag werfen und Ihre Personalabteilung/Chef ggf. mal zu einer Nachverhandlung an den Tisch bitten sollten. Rechnen Sie sich ruhig vorher aus, wie viel Ihr Arbeitgeber gespart hat. Das verschafft Ihrer Position mehr Gewicht.
Haben Sie schon widersprochen („Opting out“)?
Der Widerspruch ist eine Variante, welche in anderen Ländern schon die Regel ist. Das bedeutet: Sie bekommen mit Beschäftigungsbeginn automatisch eine BAV, wenn Sie nicht aktiv widersprechen. In seiner Idee sinnvoll, denn es mindert das Problem der Altersarmut dadurch, dass auch Arbeitnehmer, die keine Lust haben, sich um Ihre Altersvorsorge zu kümmern, automatisch eine private Vorsorge bekommt. Für Arbeitnehmer, die sich mit Ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen, entsteht dadurch kein Nachteil, wenn sie rechtzeitig widersprechen und keine Beiträge verschenken. Sie können dann in Ruhe selbst prüfen, welche Form der Altersvorsorge für Sie nach Berücksichtigung von Steuern, Produktkosten und Renditeerwartungen die beste Wahl ist. Ein Hinweis: Die Widerspruchsvariante bei der BAV gilt erst seit 2018 und ist derzeit nur Pflicht bei Tarifverträgen.
Was mache ich mit meiner Abfindung?
Sollten Sie eine Abfindung bekommen, haben Sie die Möglichkeit, diese in Ihre bestehende BAV einzuzahlen, und zwar steuerfrei. Diese Möglichkeit wurde ab 2018 vereinfacht und verbessert. Der Vervielfältigungsbetrag ermittelt sich aus ihrer Betriebszugehörigkeit (max. 10 Jahre) mal 4 % der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung.
Was hat Riester mit der BAV zu tun? Sie haben die Möglichkeit, über Pensionskassen, Pensionsfonds oder eine Direktversicherung statt der Entgeltumwandlung auch die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Sie erlangen damit Zulagen für sich und für Ihre Kinder sowie ggf. einen Sonderausgabenabzug.
Riester-Renten im Rahmen der BAV wurden in der Auszahlungsphase lange Zeit mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet, wenn Sie Mitglied der GKV waren. Das wurde nun durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 1.1.2018 endlich abgeschafft.
Merke: Wir sprechen hier noch nicht über den Sinn oder Ihre persönlichen „Best-Case-Lösung“. Wir stellen lediglich die allgemeinen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge vor.
Was passiert mit meinem Vertrag bei Arbeitgeberwechsel?
Pensionskassen, Pensionsfonds oder Ansprüche aus Direktversicherungen können theoretisch von Ihrem neuen Arbeitgeber fortgeführt werden. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber (meist aus administrativen Gründen) dies nicht ermöglichen, können Sie die erworbenen Ansprüche auf das System Ihres neuen Arbeitgebers übertragen. Für Zusagen, die ab 2005 gegeben wurden, ist dieser Mitnahmeanspruch gesetzlich geregelt. Bei Zusagen von vor 2005 ist eine Übertragung nur möglich, wenn alle Beteiligten zustimmen.
Wie der Mitnahmeanspruch in der Theorie geregelt ist
Binnen eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses müssen die Ansprüche zur Übertragung Ihrer BAV auf den neuen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Zusätzlich wurde von fast allen deutschen Versicherern ein sogenanntes Deckungskapitalübertragungsabkommen unterzeichnet. Damit dieses auch zur Anwendung kommen kann, müssen aber alle Beteiligten zustimmen: Sie, Ihr ehemaliger Arbeitgeber sowie der neue Arbeitgeber.
Spannend ist, dass bei gleicher Fortführung Ihrer BAV Zusatzversicherungen ohne erneute Risikoprüfung übernommen werden müssen. Dass die Risikoabsicherung aber immer vertraglich vom Vermögensaufbau getrennt werden sollte, haben wir ja aber schon weiter oben erwähnt.
Was Sie dabei in der Praxis beachten müssen
- Nur weil Ihr ehemaliger Arbeitgeber mehr als den Pflichtanteil von 15 % bezuschusst hat, heißt das nicht, dass dies auch für Ihren neuen Arbeitgeber gilt. Und da sich BAV-Verträge i.d.R. erst ab 70 % Arbeitgeberanteil für den Verbraucher rechnen, sollte man ggf. auf eine Fortführung verzichten, wenn der neue Arbeitgeber diesen Anteil nicht übernehmen möchte.
- Ihr neuer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihren gewünschten Durchführungsweg anzubieten. Er muss nur einen anbieten. Wenn er sich entschieden hat, aus verwaltungstechnischen Gründen nur Direktversicherungen anzubieten und Sie die letzten acht Jahre in einen Pensionsfonds eingezahlt haben, können Sie nun versuchen, die Anteile zu übertragen, den Pensionsfonds beitragsfrei zu stellen (Sie tragen weiterhin die Verwaltungskosten) oder eine neue Direktvereinbarung abzuschließen (hierbei entstehen neue Vertragskosten).
- Bei Übertragungen interner Lösungen (Unterstützungskasse und Direktzusage) auf externe Lösungen (die anderen drei Durchführungswege) fallen i.d.R. Steuern und erneute Abschlusskosten an.
- Da der Garantiezins der Lebensversicherer stetig sinkt, müssen Sie bei der Übertragung Ihres Deckungskapitals auf einen anderen Versicherer wahrscheinlich einen niedrigeren Garantiezins in Kauf nehmen.
- Sie können bei einer Beitragsfreistellung Ihrer alten BAV erst frühestens ab Rentenbeginn auf Ihr Geld zugreifen. Davon ausgenommen ist der Fall, wenn der Vertrag schon auf Sie als Versicherungsnehmer übertragen wurde. Dennoch fallen in diesem Fall die üblichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern auf die vorzeitige Auszahlung an.
Was sind „unverfallbare Ansprüche“?
Das sind die Ansprüche, die Sie durch Ihre Eigenbeiträge zur BAV aufgebaut haben. Die können Ihnen nicht weggenommen werden.
Und was ist mit „verfallbaren Ansprüchen“?
Diese sind hinsichtlich Ihrer Verfügbarkeit immer an bestimmte Haltefristen und Mindestalter geknüpft, da sie vom Arbeitgeber geleistet wurden. Damit soll eine gewisse Unternehmensloyalität hergestellt werden:
- Vertragsabschlüsse vor 2008: Unverfallbarkeit ab einem Mindestalter von 30 Jahren und fünf Jahren Betriebszugehörigkeit
- Vertragsabschlüsse zwischen 2008 und 2018: Unverfallbarkeit ab einem Mindestalter von 25 Jahren und fünf Jahren Betriebszugehörigkeit
- Vertragsabschlüsse nach 2018: Unverfallbarkeit ab einem Mindestalter von 21 Jahren und drei Jahren Betriebszugehörigkeit
Für Zusagen von vor 2001 gelten wieder andere Voraussetzungen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die Rahmenbedingungen durch die Betriebsrentenstärkungsgesetze regelmäßig verbessert wurden. Dies spricht leider nicht für alte Verträge. Es sei an dieser Stelle jedoch erwähnt, dass die Neuregelungen immer zeitversetzt auch für Altverträge in Kraft getreten sind. Dies zeigt, wie lange es tatsächlich dauert, ein schwaches System zu erkennen und zu verbessern.
Was passiert in der Rentenphase?
Bei einer Auszahlung aus einer BAV müssen Krankenkassenbeiträge und Steuern abgeführt werden. Ausnahmen von der Pflicht zu Krankenversicherungsbeiträgen gibt es bei Kleinbetragsrenten. Was Sie sonst noch wissen müssen, lesen Sie hier:
- Ihre monatliche Rente bzw. die Einmalauszahlung zu Beginn der Rentenphase ist voll steuerpflichtig mit Ihrem dann geltenden Einkommenssteuersatz.
- Seit 2020 gilt für pflichtversicherte Versorgungsempfänger ein monatlicher Freibetrag von 159,25 €. Rentenzahlung oberhalb der Grenze werden voll krankenversicherungsbeitragspflichtig. Beachten Sie: Sie haben als Rentner keinen Arbeitgeber mehr, mit dem Sie sich diesen Beitrag teilen.
- Renteneintritt mit 60 bzw. 62, wenn Sie nach 2012 abgeschlossen haben. Ausnahmen sind Fälle, in denen Sie die gesetzliche Rente schon vorher erhalten. In manchen Berufsgruppen ist dies der Fall, z.B. bei Piloten.
- Nicht jeder Vertrag ist voll auszahlungsfähig zu Rentenbeginn. Bei manchen Verträgen können Sie sich auch nur einen Teilbetrag auszahlen lassen.
Wann lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?
Meine Großmutter erhält noch heute eine Witwenrente aus der Betriebsrente meines verstorbenen Großvaters. Sein Unternehmen hat für seine Betriebsrente jahrzehntelang Geld zurückgelegt. Das ist eine Direktzusage.
Heutzutage ist das eine Seltenheit geworden, da die meisten Unternehmen durch Altersrückstellungen für Ihre Mitarbeiter Ihre Bilanzen nicht belasten wollen oder können, da das für die Aktionäre schlecht wäre.
Die meisten Kunden, die uns um eine Vertragsanalyse Ihrer betrieblichen Altersvorsorge bitten, haben eine Direktversicherung über Entgeltumwandlung abgeschlossen. Dort zahlt der Arbeitgeber oft nur die gesetzlich vorgeschriebenen 15 %. Doch selbst bei einem Arbeitgeberzuschuss von 50 % lohnt sich dieser Durchführungsweg für den Kunden oft nicht, da die schlechte Wertentwicklung und die Steuernachteile in der Rentenphase einfach zu schwerwiegend sind.
Mein Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge
Wenn der Arbeitgeber für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter verantwortlich ist und keine Versicherungsunternehmen am Vertrag mitverdienen, lohnt sich eine BAV sehr oft für den Kunden (Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionsfonds).
Der Gesetzgeber hat Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern wenigstens eine Form der BAV anzubieten. Wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter Geld zurückzulegen, wird oft der im Jahr 2002 geschaffene Ausweg angeboten: Die Direktversicherung über Entgeltumwandlung.
Eine Entgeltumwandlung im Zusammenhang mit einer Direktversicherung lohnt sich in vielen Fällen überhaupt nicht!
Vielleicht sind Sie ja die Ausnahme? Lassen Sie mir Ihren BAV-Vertrag gerne über eine Kontaktaufnahme zukommen und ich teile Ihnen zeitnah mit, was genau Sie da abgeschlossen haben und ob ich das Ganze für gut oder schlecht halte.
Was wäre eine sinnvolle Alternative zur BAV?
Wenn Sie eine sinnvolle Altersvorsorge abschließen möchten, rate ich Ihnen grundsätzlich dazu, eine fondsgebundene Rentenversicherung abzuschließen. Nur mit dieser Form der Altersvorsorge können Sie unmittelbar an den Entwicklungen der globalen Finanzmärkte teilhaben und aufgrund der Steuervorteile in der Rentenphase eine positive Rendite nach Abzug aller Abzüge erwarten!
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Nico Hüsch
Zuletzt aktualisiert am: 04.10.2020

“Eine echte Anlageberatung bedeutet, dass unsere Kunden glücklich über ihr individuelles Finanzkonzept sind. Wir möchten besser sein als jede Versicherung, jede Bank und auch jeder Finanzvertrieb. Daran lassen wir uns messen!“
Nico Hüsch