Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze in 2024? Für wen gilt die Grenze? Und was ist so besonders an der Versicherungspflichtgrenze? Auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (kurz: JAEG) genannt?
Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 – Das Wichtigste in Kürze:
- Die Versicherungspflichtgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) beträgt 2024 69.300 Euro (brutto) im Jahr bzw. 5.775 Euro (brutto) im Monat.
- Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen diese Grenze übersteigt, hat das Recht (weg von der gesetzlichen Kasse), in eine private Krankenversicherung zu wechseln.
- Zum Vergleich: 2021 und 2022 lag die Versicherungspflichtgrenze bei 64.350 Euro (brutto) im Jahr bzw. 5.363 Euro (brutto) im Monat.
- Dabei gibt es nur wenige Ausnahmen für einige Personengruppen, für die diese Grenze nicht (immer) gilt – z. B. für Selbstständige, Freiberufler, Ärzte, Beamte und Studenten.
- Für die meisten Personen bleibt jedoch die Einkommensgrenze ausschlaggebend, damit ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
- Wer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist “versicherungsfrei” und darf in die PKV.
- Besonders für Gutverdiener kann ein Wechsel sehr sinnvoll sein, da diese mit dem passenden Tarif deutlich mehr Kosten einsparen (im Vergleich zur GKV) – und das bei mehr Leistungen.
Fragen und Themen auf dieser Seite
Entwicklung JAEG: 2018 – 2024 | Für wen gilt die JAEG? |
Wie lange die JAEG überschreiten? | Berechnung der JAEG |
Warum wird die JAEG jährlich angepasst? | Was ist die besondere JAEG? |
3 wichtige Fakten zur Versicherungspflichtgrenze 2024
Einkommensgrenze: 2024 | Versicherungsfreiheit: Bedeutung | Wechsel in die PKV: Wann sinnvoll? |
---|---|---|
Die Versicherungspflichtgrenze liegt 2024 bei 69.300 Euro (brutto). Arbeitnehmer bzw. Angestellte, deren Einkommen darüber liegt, können in die PKV wechseln. | Wer „versicherungsfrei“ ist, darf in die PKV. Dafür muss man über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen oder man gehört einer besonderen Personengruppe an, für die die JAEG nicht gilt. | Prinzipiell ist die PKV für Menschen zu empfehlen, die gut verdienen und sich um Ihre Krankenversicherung eigenverantwortlich kümmern wollen. |
Gut zu wissen: Für Gutverdiener (ab 80.000 Euro brutto) kann die PKV sogar um einiges günstiger sein als die GKV. In der GKV zahlen diese bis zu 1.000 Euro im Monat – in der PKV bekommt man bereits einen guten (vergleichbaren) Tarif für die Hälfte dieser Kosten.
Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2024
Im Jahr 2024 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 69.300 Euro (brutto) im Jahr bzw. 5.775 Euro (brutto) im Monat. Sie wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt oder kurz: JAEG. Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen diese Grenze übersteigt, ist versicherungsfrei und darf von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.
Gut zu wissen: Für bestimmte Berufsgruppen gilt die JAEG nicht oder nur eingeschränkt – so z. B. für Selbstständige, Freiberufler, Ärzte, Beamte und Studenten. Dazu erfahren Sie weiter unten mehr.
Entwicklung Versicherungspflichtgrenze: 2018 – 2024 [Tabelle]
In der folgenden Tabelle sehen Sie, wie sich die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zwischen den Jahren 2008 bis 2024 entwickelt hat:
Kalenderjahr | Monat (brutto) | Jahr (brutto) |
---|---|---|
2024 | 5.775,00 Euro | 69.300 Euro |
2023 | 5.550,00 Euro | 66.600 Euro |
2022 | 5.363,00 Euro | 64.350 Euro |
2021 | 5.363,00 Euro | 64.350 Euro |
2020 | 5.213,00 Euro | 62.550 Euro |
2019 | 5.063,00 Euro | 60.750 Euro |
2018 | 4.950,00 Euro | 59.400 Euro |
2017 | 4.800,00 Euro | 57.600 Euro |
2016 | 4.688,00 Euro | 56.250 Euro |
2015 | 4.575,00 Euro | 54.900 Euro |
Gut zu wissen: Die Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung – die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – ändert sich jährlich. Für 2024 hat der Gesetzgeber die Grenze bei 69.300 Euro (brutto) im Jahr gesetzt. Liegt das Gehalt des Arbeitnehmers darüber, kann dieser frei wählen zwischen der gesetzlichen Pflichtversicherung (GKV) und der PKV. Für Selbstständige, Freiberufler, Ärzte, Beamte und Studenten hat die JAEG keine Bedeutung.
Versicherungspflichtgrenze 2024: Für wen gilt die JAEG? Für wen nicht?
Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer bzw. Angestellte. Wer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, darf jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln.
Einige Berufsgruppen sind aufgrund ihrer Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit. Unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, also von der JAEG befreit, sind z. B. folgende Gruppen:
- Studenten
- Beamte
- Selbstständige und Freiberufler
- niedergelassene Ärzte
Für wen gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024?
Personengruppe | Versicherungspflichtgrenze 2024 |
---|---|
Arbeitnehmer / Angestellte | 69.300 Euro (brutto) im Jahr |
Angestellte Ärzte (z.B. Assistenzärzte) | 69.300 Euro (brutto) im Jahr |
Niedergelassene Ärzte | versicherungsfrei |
Studenten | versicherungsfrei (sofern eine Befreiung vorliegt) |
Selbstständige, Freiberufler & Unternehmer | versicherungsfrei |
Beamte | versicherungsfrei |
Personen ohne Einkommen (z. B. Kinder, Hausmänner, Hausfrauen) | Keine Versicherungspflichtgrenze (wenn ohne Einkommen oder unter der Geringfügigkeitsgrenze) |
Hinweis: Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze werden häufig verwechselt. Doch sie unterscheiden sich deutlich: Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt die maximalen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird bei der Berechnung der GKV-Beiträge nicht mehr berücksichtigt, weil der maximale Betrag damit bereits erreicht ist. Die Versicherungspflichtgrenze legt dagegen fest, ab welchem Bruttogehalt Arbeitnehmer in die PKV wechseln dürfen.
Wie lange muss man die Versicherungspflichtgrenze überschreiten?
Früher war es zwar üblich, dass Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze für mindestens drei volle Kalenderjahre überschreiten mussten, doch das hat sich heute geändert.
Mittlerweile genügt die Aussicht darauf, dass Ihr Einkommen die Jahresentgeltgrenze voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten überschreitet.
Gut zu wissen: Sie können also in die private Krankenversicherung wechseln, sobald Sie nachweisen können, dass Ihr Gehalt in den kommenden 12 Monaten über der Versicherungspflichtgrenze liegt – z. B. mit einem gültigen Arbeitsvertrag.
Wie wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet?
Übersteigt Ihr Gehalt die Versicherungspflichtgrenze? Um Ihren Bruttojahreslohn zu berechnen, nehmen Sie einfach das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte monatliche Bruttogehalt und multiplizieren den Betrag mit der Zahl 12 (ein Jahr = zwölf Monate).
Jedoch können Sie Einmalzahlungen hinzuaddieren, wenn diese vom Arbeitgeber vertraglich zugesichert sind. Zu solchen Einmalzahlungen gehören z. B.
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Bonuszahlungen
- Sachbezüge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Überstundenvergütungen (wenn mit einem Pauschalbetrag vergütet)
Gut zu wissen: Wenn Ihr Einkommen (inkl. Einmalzahlungen) über der JAEG liegt, sind Sie versicherungsfrei und können sich privat krankenversichern. Zuschläge, die aufgrund des Familienstands gezahlt werden (z. B. Mutterschutz oder Elterngeld), bleiben bei der Berechnung der JAEG unberücksichtigt.
Warum erfolgt eine jährliche Anpassung der JAEG?
Warum steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze jährlich? Das ist im Grunde nicht verwunderlich. Auch die Höchstbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse steigen Jahr für Jahr – wie diese Grafik zeigt:
Was sind die hauptsächlichen Gründe?
- Die Versicherungspflichtgrenze orientiert sich immer an der Gehaltsentwicklung des Vorjahres.
- Da das durchschnittliche Jahreseinkommen i.d.R. steigt, steigt damit auch die JAEG.
- Die Einkommen erhöhen sich oft parallel zur Inflation sowie in prosperierenden Zeiten.
- Die Gehaltsentwicklung ist die Messlatte für die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Sinken die durchschnittlichen Einkommen, sinkt (theoretisch) auch die JAEG.
Gut zu wissen: Theoretisch könnte eine PKV-versicherte Person wieder versicherungspflichtig werden und zurück in die GKV wechseln müssen – wenn ihr Jahreseinkommen nicht mit der Entwicklung der JAEG Schritt hält. Denn wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt, erhöht sich dadurch die finanzielle Messlatte für Angestellte.
Was ist die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“?
Was ist die besondere Versicherungspflichtgrenze? Die besondere JAEG gilt seit 01.01.2003 und legt folgende Ausnahmen fest:
- Die Sonderregelung gilt für Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren.
- Im Jahr 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze von 40.500 Euro auf 45.900 Euro erhöht.
- Für alle, die bis zum Stichtag 31.12.2002, bereits privat versichert waren, gilt die JAEG von 2002.
Gut zu wissen: Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze ist mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Durch diese besondere Grenze wurde vermieden, dass viele privatversicherte Arbeitnehmer zum Jahreswechsel 2002 auf 2003 plötzlich ihre PKV verlieren, denn immerhin betrug die damalige Erhöhung über 5.000 Euro.
Fazit: Versicherungspflichtgrenze 2024
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt, ist die entscheidende Messlatte, die darüber Auskunft gibt, wer von der GKV in die PKV wechseln darf.
Genauer: Die in der Versicherungspflichtgrenze festgelegte Geldsumme entscheidet darüber, ob ein Arbeitnehmer versicherungsfrei und damit berechtigt ist, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Zusammenfassend lässt sich Folgendes dazu festhalten:
- Arbeitnehmer bzw. Angestellte, die die JAEG überschreiten, sind versicherungsfrei.
- Für Selbstständige, Freiberufler, selbstständige Ärzte und Beamte gilt die JAEG nicht.
- Diese Gruppen können sich (fast) immer privat krankenversichern, aber auch gesetzlich.
- Die Versicherungspflichtgrenze wird häufig verwechselt mit der Beitragsbemessungsgrenze.
- Die Beitragsbemessungsgrenze ist aber nur ein Grenzwert für die GKV, genauer: für die Berechnung der maximalen Beiträge, die Gutverdiener entrichten müssen.
- Für privat versicherte Angestellte spielt die Beitragsbemessungsgrenze nur dahingehend eine Rolle, dass sie für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses herangezogen wird.
Hinweis: Es ist ein Mythos, dass der Arbeitgeber nur bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) etwas dazu zahlt. Der Arbeitgeber muss sich mit einem steuerfreien Zuschuss an den PKV-Beiträgen seiner Angestellten beteiligen. Der maximale Arbeitgeberzuschuss beträgt 2024 circa 421,76 Euro.
FAQs – zur Versicherungspflichtgrenze (PKV)
– Weihnachtsgeld
– Urlaubsgeld
– Bonuszahlungen
– Sachbezüge
– Vermögenswirksame Leistungen
– Überstundenvergütungen (Pauschalbeträge)
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