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Alles zur Rürup-Rente - das sollten Sie wissen

Die Rürup-Rente wird im Allgemeinen als gute Ergänzung zur Basisvorsorge angepriesen. Ganz so einfach ist es aber nicht. Es kommt immer darauf an, wer sich für welche Rürup-Form entscheidet. Dabei spielen auch Zusatzversicherungen sowie zusätzliche Vereinbarungen eine große Rolle. Wir zeigen Ihnen auf, welche Vorteile respektive welche Nachteile ein Rürup-Vertrag aufweist und für welche Zielgruppe er eine attraktive Lösung darstellt.

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Alles zur Rürup-Rente - das sollten Sie wissen

Die Rürup-Rente wird im Allgemeinen als gute Ergänzung zur Basisvorsorge angepriesen. Ganz so einfach ist es aber nicht. Es kommt immer darauf an, wer sich für welche Rürup-Form entscheidet. Dabei spielen auch Zusatzversicherungen sowie zusätzliche Vereinbarungen eine große Rolle Wir zeigen Ihnen auf, welche Vorteile respektive welche Nachteile ein Rürup-Vertrag aufweist und für welche Zielgruppe er eine attraktive Lösung darstellt.

Was genau ist die Rürup-Rente?

Die Ruerup-Rente ist der umgangssprachliche Ausdruck für die Basisrente. Sie geht zurück auf den deutschen Wirtschaftswissenschaftler und ehemaligen „Wirtschaftsweisen“ Hans-Adalbert „Bert“ Rürup. Erstmals in Deutschland eingeführt wurde die Ruerup-Rente im Jahr 2005. Sie fungiert im Rahmen der privaten Altersvorsorge als steuerlich begünstigte Rentenform. Damit steht sie in einer Reihe mit der Riester-Rente, der betrieblichen Altersversorgung sowie der privaten Rentenversicherung in klassischer Form.

Allerdings weist der Rürup-Vertrag dabei Leistungskomponenten auf, die von den anderen Vertragsformen mitunter stark abweichen. Dies betrifft insbesondere die steuerliche Behandlung. Von der Ausrichtung her zählt die Rürup-Rente zu den staatlichen, nicht förderbaren Basismaßnahmen. Im Gegensatz zum Beispiel zur Riester-Rente erhalten die Sparer bei der Rürup-Rente keine staatlichen Zuschüsse. Dafür aber profitieren sie von einem enormen Steuervorteil.

Steuerlich müssen Sie zwischen zwei verschiedenen Phasen unterscheiden

Im Hinblick auf die steuerliche Behandlung wird die Ruerup-Rente in zwei verschiedene Phasen unterteilt. Diese werden als Ansparphase (auch: Anwartschaftsphase) sowie Rentenphase (auch: Leistungsphase) bezeichnet. Während der Ansparphase können Sie die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich ansetzen. Bis 2015 waren die Beiträge auf insgesamt 40.000 Euro für gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete und 20.000 Euro für Ledige kontigentiert.

Seit 2015 ist der Höchstbetrag mit den Maximalbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung verknüpft. Der Maximalbeitrag setzt sich dabei aus dem Prämiensatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung sowie der dazugehörigen Beitragsbemessungsgrenze zusammen. Hier kommt es jedes Jahr zu einer Anpassung. 2020 lag der Beitragssatz zum Beispiel bei 24,7 Prozent und die Beitragsbemessungsgrenze bei 101.400 Euro pro Jahr.

Welche Summen gelten in der Rentenphase steuerlich als Sonderausgaben?

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG können die Prämien – in der Höhe begrenzt und im Rahmen eines steigenden Prozentsatzes – vom Gesamtbetrag der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Im Jahr 2020 betrug der anrechenbare Prozentsatz 90 Prozent, was einem Höchstbetrag von 50.092 Euro bei Verheirateten und 25.046 Euro bei nicht Verheirateten entspricht. Die Höchstbeträge ergeben sich aus der Koppelung der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung und der Höhe abziehbarer Vorsorgeaufwendungen.

Prozentsätze und damit Steuervorteile erreichen 2025 das Maximum

Im Jahr 2021 können insgesamt 92 Prozent der für die Ruerup-Rente eingezahlten Beiträge. Und das bis hin zu einer Gesamtsumme von insgesamt 25.787 Euro. Zahlt der Sparer bzw. Anleger also diese 25.787 Euro ein, kann er in diesem Jahr im Höchstfall 23.724 Euro von der Steuer absetzen. In Deutschland gibt es kein anderes Finanzprodukt zur Altersvorsorge, das eine derart enorme steuerliche Absetzbarkeit bietet.

Der diesbezügliche Wermutstropfen: Bis zur Rente ist eine einmal investierte Summe nicht mehr auszahlbar. Der absetzbare Prozentsatz steigt dabei in den nächsten Jahren weiter an. Im Jahr 2025 ist dann das Maximum erreicht. Ab diesem Zeitpunkt sind genau 100 Prozent des investierten Betrags steuerlich absetzbar.

Überblick – die absetzbaren Prozentsätze

– 2019: 88 Prozent

– 2020: 90 Prozent

– 2021: 92 Prozent

– 2022: 94 Prozent

– 2023: 96 Prozent

– 2024: 98 Prozent

– 2025: 100 Prozent

Zum Einsatz kommt hier grundsätzlich der persönliche Steuersatz. Beläuft sich Ihr Steuersatz zum Beispiel auf 33 Prozent, dann erstattet Ihnen das Finanzamt auch genau 33 Prozent der absetzbaren Summe. Diese verminderte Steuerlast gilt auch, falls der Sparer etwas nachzahlen muss.

Die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit als Sonderausgaben

Um die Beiträge für die Ruerup-Rente als Sonderausgaben steuerlich abzusetzen, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die folgenden vier Punkte besitzen dabei eine hohe Relevanz.

1. Das Bundeszentralamt für Steuern muss den Fondssparplan bzw. den Versicherungsvertrag zertifizieren.

2. Das Alterseinkünftegesetz bildet die Basis für die Festlegung der steuerlich absetzbaren Höchstbeträge.

3. Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können mitunter nicht geltend gemacht werden. Denn außerhalb des Bezugsrechts sind etwaige Ansprüche aus dem Vertrag nicht vererbbar, nicht veräußerbar sowie auch nicht beleihbar. Die ist im Einkommenssteuergesetz explizit formuliert (§ 10 Abs. 1 Nr. 2b, aa, S.2 in Kombination mit Abs. Nr. 2 Satz 2).

4. Ist der Vertragsabschluss vor dem 1. Januar 2012 erfolgt, darf die Basisrente erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Erfolgte der Vertragsabschluss erst nach dem 31. Dezember 2011, beginnt die Basisrente bei Vollendung des 62. Lebensjahres.

Welche relevanten Unterschiede zur gesetzlichen Rente gibt es?

Im Hinblick auf die Finanzierung der Basisrente gibt es einen wesentlichen Unterschied zur gesetzlichen Rente. Während letztere umlagefinanziert wird, ist die Basisrente grundsätzlich versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt. Zudem können Sie sich die Rürup-Rente nicht in Form der sogenannten Ablaufsumme auszahlen. Das ist demgegenüber sowohl bei der Riester-Rente als auch bei der klassischen privaten Rentenversicherung möglich.

Wenn gewünscht, werden bei der Riester-Rente bis zu 30 Prozent des Leistungsanspruches als Einmalbetrag überwiesen. Bei der herkömmlichen privaten Rentenversicherung ist sogar eine vollständige Einmalzahlung möglich. Im Rahmen der Rürup-Rente wird stattdessen grundsätzlich eine lebenslange Rente ausgezahlt.

Welche Leistungen bieten Rürup-Renten im Todesfall?

Verstirbt der Sparer bzw. Anleger noch während der Ansparphase, verfällt das bis dahin angesparte Vermögen. Genau wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist, geht das Vermögen an die Versichertengemeinschaft. Allerdings bietet die Versicherungswirtschaft diesbezüglich verschiedene Lösungen an, mit denen dieser Verlust kompensiert werden kann.

Diese Lösungen stehen zur Verfügung

– Es ist möglich, Rürup-Renten im Vorfeld mit einer Hinterbliebenenrente zu kombinieren. Diese erhalten im Todesfall dann der Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder.

– Alternativ kann auch eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, die im Todesfall vor Rentenbeginn eine Beitragsrückerstattung leisten. Gegebenenfalls existiert hier sogar ein vollumfängliches Bezugsrecht.

– Das angesparte Vermögen wird konkret für den Hinterbliebenenschutz in Form einer Hinterbliebenenrente eingesetzt. Dabei gibt es unterschiedliche Regelungen, ob und inwieweit diese Leistungen für die Hinterbliebenen auch nach Rentenbeginn abgerufen werden können.

Dieser Hinterbliebenenschutz ist während der Rentenphase möglich

Verstirbt der Sparer bzw. Anleger während der Rentenphase, verfällt im Normalfall das rechnerisch noch nicht ausbezahlte, aber bereits eingezahlte Kapital. Dies können Sie allerdings umgehen, wenn Sie bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit vereinbart haben. Die Versicherer bieten hier unterschiedliche Modelle an:

– Ein bestimmter Prozentsatz der Hauptrente wird als Hinterbliebenenrente ausgezahlt. Ein Satz zwischen 60 und 70 Prozent wird hier oftmals favorisiert.

– Durch eine vereinbarte Rentengarantiezeit, erhalten die Hinterbliebenen eine lebenslange Rente. Die Höhe dieser Rente bemisst sich am Wert der zu zahlenden Rente im Hinblick auf den Todeszeitpunkt. Stirbt der oder die Versicherte in der Rentenphase zum Beispiel nach sechs Jahren, wird der Wert der zu zahlenden Rente in den ersten sechs Jahren als Rechenbasis genutzt, um eine lebenslange Rente an die Hinterbliebenen zu finanzieren.

– Zudem bieten die Versicherungsunternehmen Verträge an, in denen die Hinterbliebenenrente auf dem Rentenkapital bei Beginn der Rente basiert. Um die Höhe der Verrentung zu ermitteln, werden hier einfach die bereits gezahlten Renten vom Rentenkapital abgezogen. Dadurch kann dann der verbleibende Wert verrentet werden.

Wichtig: Je stärker Sie Ihre Familie im Rahmen der Hinterbliebenenabsicherung schützen, desto geringer fällt die Rente im Alter aus. Der Beitrag bleibt dabei gleich.

Für wen ergibt die Rürup-Rente nachhaltig Sinn?

Die Basisrente respektive die Ruerup-Rente gilt im Allgemeinen als günstige Lösungsalternative für Menschen, die explizit in der Ansparphase über ein hohes Einkommen verfügen oder aber die keine Pflicht zur gesetzlichen Pflichtversicherung und dadurch auch keinen Anspruch auf die Riester-Rente haben. Dies ist zum Beispiel bei Selbstständigen, Freiberuflern und Beitragspflichtigen zu einem Versorgungswerk der Fall. Für Unternehmensgründer ist eine Zusatzrente dieser Art dagegen nicht wirklich empfehlenswert. Denn niemand kann klar und seriös voraussagen, wie sich das Startup in den nächsten Jahren entwickelt. Das Geld, das für die Beiträge verwendet wird, muss unter Umständen direkt in das Unternehmen investiert werden. Fehlt es, kann es sogar zu Liquiditätsproblemen kommen.

Wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss der Rürup-Rente?

Dies hängt im Grunde genommen von der jeweils individuellen Situation ab. Allerdings hat sich im Laufe der Jahre herauskristallisiert, dass die Rürup-Renten verstärkt zum Jahresende hin abgeschlossen werden. Das ergibt gerade für Besserverdiener und zum Beispiel Freiberufliche mit einem vergleichsweise üppigen Gewinn zum Jahresende Sinn. In der Regel haben diese Personengruppen am Ende eines Jahres noch Geld auf dem Konto, dass Sie für Investments nutzen. Durch den großen Steuervorteil rücken hier dann schnell die Rürup-Renten in den Fokus. Das bietet sich vor allem an, da Sie nicht nur monatliche Raten einzahlen, sondern auch einen individuell bestimmbaren Betrag in Form einer Einmalzahlung respektive einer Sonderzahlung investieren können.

Welche Arten von Rürup-Verträgen gibt es?

Insgesamt stehen Ihnen drei verschiedene Optionen zur Verfügung. Wichtig ist dabei, dass Sie sich grundsätzlich für ein finanzstarkes Versicherungsunternehmen als Partner entscheiden. Schließlich gehen Sie eine Bindung für mehrere Jahrzehnte ein. Der Versicherer haftet bei Versicherungslösungen zwar für die Rentenauszahlung, bei einem Fondssparplan gehen Sie bei Insolvenz des Anbieters dagegen unter Umständen leer aus.

Zwischen diesen Optionen können Sie sich entscheiden:

– Klassische Rentenversicherung

Der Versicherte erhält eine garantierte Rente, wobei die Rendite mit der gesetzlichen Rente im Rahmen einer freiwilligen Versicherung konkurrieren kann. Wer die Basisaltersvorsorge alleine über einen Rürup-Vertrag realisieren möchte, ist mit der klassischen Rentenversicherung gut beraten.

– Fondsgebundene Rentenversicherung

Bei dieser Form gibt es nur eine limitierte oder gar keine Garantie auf die Rente. Dafür profitieren die Versicherten hier von häufig weitaus höheren Renditechancen. Daher sollte die Anlage auch stets in günstige Aktienfonds bevorzugt werden. Die fondsgebundene Rentenversicherung ist nicht zuletzt aufgrund der Steuervorteile vor allem interessant für die Aufstockung einer bereits bestehenden Basisvorsorge.

– Fondssparplan

Hier wird das Kapital ausschließlich in Aktienfonds angelegt. In der Regel gibt es auch hier keine Garantie auf die Rentenzahlung. Die Renditechancen sind dafür höher als bei Rürup-Verträgen nach klassischem Muster. Wenn gewünscht, lässt sich die Ansparphase theoretisch bis zu einem Lebensalter von 83 Jahren verlängern.

Auf einen Blick - die Vorteile der Rürup-Rente

  • Zahlung einer lebenslangen Rente
  • Steuervorteile über Sonderausgabenabzug
  • Es ist eine flexible Besparung möglich.
  • Keine Anrechnung auf das Vermögen bei Bezug von ALG II
  • Keine zusätzliche Besteuerung bei Wertsteigerungen im Laufe der Ansparphase
  • Steuerliche Absetzbarkeit von integrierten Berufsunfähigkeitsversicherungen, deren Beitragsanteile nicht über 50 Prozent hinausgehen
  • Auszahlung ohne Abzüge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (Ausnahme: Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner)

Auf einen Blick - die Nachteile der Rürup-Rente

  • Kein Kapitalwahlrecht
  • Anwendung des Konhortenprinzps (Versteuerung abhängig vom Rentenbeginnjahr)
  • Keine Vererbbarkeit sowie kein Beleihen, Übertragen und Verschenken möglich
  • Kein Kündigungsrecht
  • Kapital entfällt im Todesfall vor Rentenbeginn (kann mit Zusatzversicherungen umgangen werden)
  • Kapital entfällt im Todesfall nach Rentenbeginn (kann mit einer vereinbarten Rentengarantiezeit verhindert werden)
  • Steuerpflicht für eine integrierte Berufsunfähigkeitsrente

Fazit - die Kernpunkte der Rürup-Rente

Besteuerung: Versteuert wird die Rürup-Rente mit dem jeweils persönlichen Steuersatz. Bis zum Jahr 2040 muss dabei lediglich ein bestimmter Anteil der Rente versteuert werden. Dieser Anteil bewegt sich zwischen 78 Prozent und 100 Prozent.

Steuervorteile: Sie profitieren bei der Rürup-Rente von einem vergleichsweise großen Steuervorteil. So können Sie im Jahr 2021 insgesamt 92 Prozent Ihrer Investitionen bis zu einem Betrag von 25.787 Euro von der Steuer absetzen. Die Rürup-Rente ist aus rein steuerlicher Sicht vor allem dann lohnenswert, wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen und eine hohe Investitionsbereitschaft aufweisen.

Kündigung: Die Basisrente ist vom Grundsatz her unkündbar. Aber der Versicherte hat die Möglichkeit, die Rürup-Rente zu widerrufen. Sie kann dabei rückabgewickelt werden, die Beiträge können reduziert werden oder aber der Versicherte zahlt einfach gar nichts mehr ein.

Sicherheit: Die Ruerup-Rente kann bis zur Höhe des Existenzminimums gepfändet werden.

Todesfall: Wer sich für die Rürup-Rente interessiert, sollten sich gleichzeitig auch immer um einen umfassenden Hinterbliebenenschutz kümmern. Mögliche Lösungen stellen hier die so bezeichnete Rentengarantiezeit, die Lebenszeitrente und die Witwenrente respektive die Waisenrente dar.

Rürup-Rente mit ETF: Im Gegensatz zur Basisrente mit klassischen, aktiv verwalteten Investmentfonds ist die Rürup-Rente mit Indexfonds und passiven ETFs (zum Beispiel: ETF Rürup) weitaus kosteneffizienter und dadurch dann auch potenziell renditestärker.

Unsere Meinung zur Rürup-Rente

Ein Rürup-Vertrag bietet ohne Frage gute Steuervorteile. Trotzdem lohnt sich eine Rentenversicherung dieser speziellen Art nur in seltenen Fällen. Nachteilig ist dabei vor allem die vergleichsweise hohe Steuerlast in der Rentenphase. Interessanter ist es oftmals, ein Rürup-Produkt auszuwählen, das in ein ETF Portfolio investiert. Aber auch hier gibt es einen Wermutstropfen: Die Kosten sind meistens viel zu hoch.

Auch dass bei Rürup das eingezahlte Kapital weg ist, wenn der Versicherte vor dem Eintritt ins Rentenalter stirbt, spricht gegen diese Rentenvariante. Zwar lässt sich das mit diversen Zusatzversicherungen und -vereinbarungen umgehen, das aber geht zu Lasten der Rentenhöhe. Für einen Unternehmer kurz vor dem Renteneintritt stellt Rürup dagegen durchaus eine attraktive Option dar. Jüngere Menschen sind in der Regel besser beraten, wenn sie in ein Spardepot oder eine fondsgebundene Rentenversicherung investieren.

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