Unabhängigkeit ist kein Werbewort. Sie ist ein prüfbarer Rechtsrahmen.
Wenn Sie unabhängige Finanzberatung suchen, sollten Sie sich nicht auf Schlagworte verlassen. Entscheidend ist, wie ein Berater rechtlich aufgestellt ist, wie er vergütet wird und ob im Alltag Verkaufsdruck entsteht.
Nico Hüsch Honorarberatung arbeitet im Versicherungsbereich als Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 GewO und im Finanzanlagenbereich als Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO. Genau auf diese prüfbaren Zulassungen kommt es an, wenn von echter Honorarberatung die Rede ist. Beide Status sind honorarbasiert angelegt: Versicherungsberater dürfen sich grundsätzlich nur vom Auftraggeber vergüten lassen und keine Zuwendungen eines Versicherers im Zusammenhang mit der Beratung annehmen; Honorar-Finanzanlagenberater beraten gegen Honorar des Anlegers, verzichten auf Provisionen und dürfen nicht von Produktgebern abhängig sein. (IHK)
Kurz gesagt
Unabhängigkeit bedeutet bei uns nicht nur die richtige Zulassung.
Sie zeigt sich auf drei Ebenen:
- im rechtlichen Status,
- in der Vergütung unserer Berater,
- und in einer klaren Honorarlogik ohne volumenabhängige Anreize.
Warum wir von Unabhängigkeit sprechen dürfen
Die Rechtsprechung zieht beim Werbebegriff „unabhängig“ inzwischen eine enge Grenze. Das OLG Dresden hat 2025 entschieden, dass ein provisionsbasierter Versicherungsmakler sich nicht als „unabhängig“ bezeichnen darf, weil Verbraucher darunter eine Beratung ohne Provisionsinteresse verstehen. Für uns ist das keine Spitzfindigkeit, sondern ein wichtiger Maßstab: Unabhängigkeit sollte nicht behauptet, sondern nachvollziehbar belegt werden. (IHK)
Wer Unabhängigkeit nicht als Marketingformel, sondern als belastbaren Rechtsstatus meint, schaut deshalb auf die dafür vorgesehenen Honorar-Zulassungen: Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 und Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h. Auch Verbraucherinformationen raten genau dazu, auf diese Zulassungen zu achten und sie im offiziellen Vermittlerregister zu prüfen. (IHK)
Rechtliche Einordnung und Registrierungsnummern
Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 GewO – Reg.-Nr. D-G1NT-W3U4F-24
Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO – Reg.-Nr. D-H-131-UDFM-72
Prüfbar im offiziellen Vermittlerregister. (vermittlerregister.info)
Was Unabhängigkeit bei uns konkret bedeutet
1. Unsere Beratung ist rechtlich klar getrennt vom klassischen Provisionsvertrieb.
Im Versicherungsbereich beraten wir als Versicherungsberater. Im Finanzanlagenbereich beraten wir als Honorar-Finanzanlagenberater. Beide Status sind gerade dafür geschaffen, Beratung am Kundeninteresse statt an Produktgeberinteressen auszurichten. (IHK)
2. Unsere Berater stehen nicht unter Verkaufsdruck.
Alle Berater sind fest angestellt. Niemand verdient bei uns mehr, weil ein Kunde mehr abschließt, ein Produkt häufiger empfohlen wird oder ein höheres Volumen umgesetzt wird. Genau das ist für uns gelebte Unabhängigkeit im Alltag.
3. Unser Honorar wächst nicht mit Ihrem Depot.
Wir verzichten bewusst auf prozentuale Vergütung auf Ihr investiertes Kapital. Unser Honorar richtet sich stattdessen nach klar definierten Beratungspaketen, einer transparenten Servicepauschale, wenn laufende Betreuung gewünscht ist, oder einem einzeln buchbaren Stundenhonorar. So bleibt unser wirtschaftliches Interesse sauber getrennt von Ihrem Anlagevolumen.
4. Für uns ist nicht entscheidend, ob Sie überhaupt etwas abschließen.
Unsere Vergütung hängt nicht daran, ob am Ende ein bestimmtes Produkt umgesetzt wird. Dadurch vermeiden wir genau die klassischen Vertriebsinteressenkonflikte, die viele Kunden eigentlich vermeiden wollen.
Fokus auf Stärken
Wir plädieren dafür, die Stärken der Honorarberatung klar zu benennen, statt andere Modelle pauschal schlechtzureden. Gerade bei vielen Versicherungsthemen ohne Geldanlagefokus kann ein guter Versicherungsmakler die bessere Wahl sein. Nach unserer Erfahrung finden aber rund 90 % der Menschen, die mit Geldanlage, Vermögensaufbau oder Altersvorsorge zu uns kommen, in unserem Honorarmodell die bestmögliche Kostenstruktur.

Nico Hüsch
Honorarberater
Gut zu wissen
Selbst prüfen statt glauben
Wenn Sie wissen möchten, wie unabhängig ein Berater wirklich ist, schauen Sie nicht zuerst auf Werbeaussagen, sondern auf den Registerstatus.
Im offiziellen Vermittlerregister können Sie prüfen, ob jemand als Versicherungsmakler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater eingetragen ist. Genau dieser Eintrag zeigt Ihnen, in welchem rechtlichen Rahmen Ihr Berater arbeitet. (vermittlerregister.info)
Das ist der entscheidende Unterschied:
Wer dort als Versicherungsmakler (§34d Abs. 1) oder Finanzanlagenvermittler (§34f) eingetragen ist, arbeitet in einem anderen Rechtsrahmen als ein Versicherungsberater (§34d Abs. 2) oder ein Honorar-Finanzanlagenberater (§34h). Das macht den anderen Status nicht automatisch schlecht. Aber es ist eben nicht dasselbe. (IHK)
Mitglied im Verbund Deutscher Honorarberater
Als Mitglied im Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) ordnen wir uns bewusst in das Umfeld echter Honorarberatung ein.
Der VDH beschreibt sich selbst als größten und marktführenden Dienstleister für Honorarberater im deutschsprachigen Raum sowie als Stimme für die große Mehrheit der echten Honorarberater. Auf seiner Beraterseite betont der Verbund außerdem, als einziger Anbieter im Markt eine vollständig rechtskonforme Anbindung für Honorarberater mit §34h GewO und §34d Abs. 2 GewO zu ermöglichen. (verbund-deutscher-honorarberater.de)
Unser Appell
Wir halten nichts davon, andere Beratungsmodelle pauschal schlechtzureden.
Ein professioneller Berater sollte den Kundenfokus nie aus dem Blick verlieren – unabhängig davon, in welchem Modell er arbeitet. Deshalb sprechen wir lieber für die Vorteile echter Honorarberatung, als uns gegen andere Modelle zu definieren.
Gerade deshalb sagen wir im Erstgespräch auch offen, wenn Honorarberatung für Ihre Situation nicht der bessere Weg ist.
Unverbindlich herausfinden, ob Honorarberatung zu Ihrer Situation passt
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob unser Modell für Sie sinnvoll ist.
Wenn ja, zeigen wir Ihnen den passenden Rahmen.
Wenn nein, sagen wir das genauso offen.
Unabhängigkeit verstehen
Quellen
Quellen anschauen
Gesetze / amtliche Fassungen (Gesetze im Internet – BMJ/BfJ)
- GewO § 34d (Versicherungsvermittler / Versicherungsberater)
- GewO § 34f (Finanzanlagenvermittler)
- VVG § 59 (Begriffsbestimmungen u.a. Makler/Vertreter)
- VVG § 60 (Beratungsgrundlage des Vermittlers; „geeignet“, Marktgrundlage)
- VVG § 61 (Beratungs- und Dokumentationspflicht)
- VersVermV § 15 (Erstinformation)
- FinVermV § 12a (Information über Vergütungen/Zuwendungen)
EU-Recht (EUR-Lex)
Rechtsprechung (für die Einordnung der Werbeaussage „unabhängig“; Volltexte)
Register
Weitere Rechtsgrundlagen und Quellen finden Sie hier.



