Sie möchten vorab wissen, was unsere Honorarberatung kostet, wann Kosten entstehen und was Sie dafür konkret bekommen?
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Es kann telefonisch oder per Microsoft Teams stattfinden. Je nach Anliegen dauert es etwa 30 bis 90 Minuten.
Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob eine Beratung für Sie sinnvoll ist.
- Fokus-Beratung: 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 1.000 Euro einmalig
- Ganzheitliche Konzeptberatung: 2.000 Euro Grundhonorar plus 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 4.000 Euro einmalig
- Besondere Mandate: 200 Euro je Arbeitsstunde mit individuell vereinbartem Kostendeckel
Gut zu wissen!
Für Paare entsteht kein automatischer Aufpreis. Entscheidend ist der fachliche Umfang des Beratungsanliegens, nicht die Anzahl der Personen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Alle Preise auf dieser Seite sind Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Fokusberatung
- bis 1.000 € einmalig
- 200 € je Arbeitsstunde; kein Grundhonorar
Für klar abgegrenzte Fragestellungen, bei denen kein vollständiger Finanzprozess notwendig ist.
Ganzheitliche Konzeptberatung
- bis 4.000 € einmalig
- 2.000 € Grundhonorar plus 200 € je Arbeitsstunde
Für zusammenhängende Finanzthemen und nachvollziehbare Entwicklung einer Finanzstruktur.
Besondere Mandate
- Preis nach Vereinbarung
Für besondere Ausnahmefälle vereinbaren wir den Umfang und den Kostendeckel vorab. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand zu 200 Euro je Stunde.
Auf einen Blick
Die Rechnung erhalten Sie nach Abschluss des Beratungsprozesses.
Und wenn Sie mit der Beratungsdienstleistung insgesamt nicht zufrieden sind, greift unsere Zufriedenheitszusage.
Unsere Zusage an Sie
Honorarberatung setzt Vertrauen voraus. Deshalb gilt für das einmalige Beratungshonorar unsere Zufriedenheitszusage.
Wenn Sie nach Abschluss des Beratungsprozesses mit der Beratungsdienstleistung insgesamt nicht zufrieden sind, teilen Sie uns das innerhalb der Zahlungsfrist mit. Wir sprechen persönlich darüber. Anschließend verzichten wir vollständig auf das einmalige Beratungshonorar oder stornieren eine darüber bereits gestellte Rechnung. Bei der Konzeptberatung umfasst dies sowohl das Grundhonorar von 2.000 Euro als auch den zeitabhängigen Anteil: Sie zahlen dann 0 Euro einmaliges Beratungshonorar. Produktkosten, Depot- und Plattformkosten, Fremdkosten, Kosten Dritter und laufende Betreuung sind von der Zusage nicht umfasst.
Die Zusage bezieht sich ausschließlich auf die Beratungsdienstleistung – nicht auf Rendite, Ergebnis, Produkte, steuerliche Folgen oder die Umsetzung einer bestimmten Lösung.
Welche Beratung passt zu Ihrem Anliegen?
Nicht jedes Anliegen braucht den gleichen Umfang.
Manchmal reicht eine klar abgegrenzte Fragestellung. In vielen Fällen ist eine ganzheitliche Beratung sinnvoller, weil mehrere Finanzthemen zusammenhängen: Geldanlage, Altersvorsorge, bestehende Verträge, Immobilienentscheidung, Liquidität, Depotstruktur und langfristiger Vermögensaufbau.
Deshalb unterscheiden wir drei Beratungsumfänge.
Fokus-Beratung
Bis 1.000 Euro einmalig, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für klar abgegrenzte Fragestellungen, bei denen kein vollständiger Finanzprozess notwendig ist.
Das passt zum Beispiel, wenn Sie eine konkrete Frage klären möchten:
- Wie kann vorhandenes Kapital für die spätere Entnahme im Ruhestand strukturiert werden?
- Wie ist ein bestehendes Depot grundsätzlich einzuordnen?
- Welche Schwachstellen gibt es in bestehenden Altersvorsorgeverträgen?
- Welche nächsten Schritte sind sinnvoll, wenn ein bestimmtes Finanzthema gerade im Vordergrund steht?
Die Fokus-Beratung ist kein kurzer Produkttipp. Sie ist eine abgegrenzte Honorarberatung mit Analyse, Einordnung und konkreter Entscheidungsgrundlage.
Ganzheitliche Konzeptberatung
2.000 Euro festes Grundhonorar plus 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 4.000 Euro einmalig. Alle Beträge inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das ist unser Standardprozess.
Die ganzheitliche Konzeptberatung ist sinnvoll, wenn mehrere Finanzthemen zusammenhängen und Sie nicht nur ein einzelnes Produkt, sondern eine nachvollziehbare Finanzstruktur entwickeln möchten.
Typische Fragen sind:
- Wie ist meine aktuelle finanzielle Situation einzuordnen?
- Wie sollte mein Vermögen über verschiedene Anlageklassen verteilt sein?
- Passen bestehende Verträge, Depots und Vorsorgelösungen noch zu meinen Zielen?
- Wie sollte ich Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Liquidität strukturieren?
- Welche Rolle spielen ETF-Depot, fondsgebundene Altersvorsorge oder ETF-Rentenversicherung?
- Passt eine Immobilie in meine Finanzplanung?
- Welche Entscheidungen sollte ich zuerst treffen?
Die ganzheitliche Konzeptberatung umfasst Analyse, Strukturierung, Einordnung und Begleitung bis zu einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage.
Für Paare, die gemeinsam beraten werden möchten, gilt kein automatischer Aufpreis. Wenn beide Personen Teil derselben Haushalts-, Vermögens- oder Vorsorgesituation sind, wird der gemeinsame Beratungsprozess zum gleichen Preisrahmen eingeordnet.
Orientierung: Für etwa zwei Drittel unserer Mandate ist die ganzheitliche Honorarberatung der passende Rahmen.
Besondere Mandate
Preis nach Vereinbarung.
Manche Mandate sind deutlich umfangreicher als ein normaler Beratungsprozess.
Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:
- größeren Vermögenswerten
- komplexen Immobilienfragen
- unternehmerischem Bezug
- mehreren Depots
- umfangreichen Altverträgen
- familiären Abstimmungen
- besonderen Ruhestands- oder Entnahmeplanungen
- komplexen Fragestellungen über mehrere Themenbereiche hinweg
Orientierung: Das betrifft ungefähr jedes zehnte Mandat.
Wie wird das Honorar berechnet und was begrenzt Ihre Kosten?
Sie kennen den maximalen Betrag für das vereinbarte Beratungsanliegen, bevor die Beratung beginnt.
Fokusberatung: 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 1.000 Euro.
Ganzheitliche Konzeptberatung: 2.000 Euro festes Grundhonorar plus 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 4.000 Euro.
Abgerechnet wird der tatsächliche fachliche Arbeitsaufwand mit 50 Euro je angefangener 15-Minuten-Einheit. Dazu zählen Vorbereitung, Analyse, Beratung, Nachbereitung, Dokumentation und die übliche Umsetzungsbegleitung im vereinbarten Umfang.
Weniger Zeitaufwand reduziert den zeitabhängigen Anteil. Eine 20-Prozent-Schwelle oder eine andere Mindestabweichung gibt es nicht. Das Grundhonorar der Konzeptberatung bleibt bei geringerem Zeitaufwand bestehen; die vollständige Zufriedenheitszusage gilt weiterhin.
Auch wenn mehr Arbeitsaufwand entsteht, wird der vereinbarte Kostendeckel nicht überschritten. Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Beispiele für den Kostendeckel
Beispiel für eine geringere Abrechnung
Ein Kunde beauftragt eine Fokus-Beratung zur Ruhestandsplanung.
Im Erstgespräch wirkt das Anliegen zunächst umfangreicher. Im Beratungsprozess zeigt sich aber, dass ein 90-minütiger Termin ausreicht und zusätzlich etwa eine Stunde Vorbereitung und Nachbereitung notwendig ist.
Der tatsächliche Arbeitsaufwand beträgt dann 2,5 Stunden.
Bei 200 Euro je Arbeitsstunde ergibt das 500 Euro.
In diesem Fall würden nicht die maximal vereinbarten 1.000 Euro berechnet, sondern 500 Euro.
Beispiel für den Kostendeckel
Ein Kunde beauftragt eine Fokus-Beratung für maximal 1.000 Euro.
Im Prozess zeigt sich, dass die Fragestellung doch deutlich mehr Analyse, Abstimmung und Nachbereitung benötigt. Insgesamt entstehen zum Beispiel zehn Stunden Arbeitsaufwand.
Trotzdem bleibt es bei maximal 1.000 Euro.
Beispiele für die Konzeptberatung
5 Stunden: 2.000 Euro Grundhonorar plus 1.000 Euro Zeitvergütung ergeben 3.000 Euro.
8 Stunden: 2.000 Euro Grundhonorar plus 1.600 Euro Zeitvergütung ergeben 3.600 Euro.
9,5 Stunden: 2.000 Euro Grundhonorar plus 1.900 Euro Zeitvergütung ergeben 3.900 Euro.
10 Stunden oder mehr: Insgesamt werden höchstens 4.000 Euro berechnet.
Auch ein Gesamtpreis unter 3.000 Euro ist möglich: Bei vier abgerechneten Stunden beträgt das Honorar 2.800 Euro. Ein Betrag von 3.000 Euro ist daher kein Mindestpreis. Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Warum wir das so machen
Im Erstgespräch lässt sich der tatsächliche Aufwand gut einschätzen, aber nicht immer exakt vorhersehen.
Manche Anliegen wirken zunächst überschaubar und werden im Verlauf komplexer. Andere wirken zunächst umfangreich und lassen sich dann doch sehr effizient klären.
Deshalb kombinieren wir zwei Prinzipien:
Wann ist der Beratungsprozess abgeschlossen?
Sie zahlen nicht für eine bestimmte Anzahl an Terminen.
Sie zahlen für eine Beratungsdienstleistung im vereinbarten Umfang.
Der Prozess ist abgeschlossen, wenn das vereinbarte Anliegen fachlich bearbeitet wurde und Sie eine tragfähige Entscheidungsgrundlage haben.
Das kann je nach Fall unterschiedlich aussehen.
Bei einer Fokus-Beratung kann ein einzelner längerer Termin mit Vorbereitung und Nachbereitung ausreichen. In anderen Fällen sind mehrere Gespräche notwendig.
Bei einer ganzheitlichen Konzeptberatung sind häufig drei bis fünf Termine realistisch. Einzelne Termine dauern oft 60 bis 90 Minuten. Entscheidend ist aber nicht die genaue Anzahl der Termine, sondern ob die vereinbarte Beratungsleistung vollständig erbracht ist.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Ihre Ausgangssituation wurde strukturiert analysiert.
- Relevante Unterlagen, Depots, Verträge oder Policen wurden eingeordnet.
- Ziele, Prioritäten, Zeithorizont und Risikotragfähigkeit wurden besprochen.
- Die wesentlichen Handlungsoptionen wurden verständlich erklärt.
- Beratungshonorar, Produktkosten, Depotkosten, Fremdkosten und mögliche steuerliche Auswirkungen wurden sauber getrennt.
- Die nächsten sinnvollen Schritte wurden dokumentiert.
- Offene Rückfragen im direkten Zusammenhang mit dem vereinbarten Beratungsanliegen wurden geklärt.
Eine übliche Umsetzung wurde begleitet, soweit sie Teil des vereinbarten Beratungsprozesses ist.
Wichtige Abgrenzung
Der Kostendeckel gilt für das vereinbarte Beratungsanliegen. Er bedeutet nicht, dass unbegrenzt neue Themen ergänzt werden können.
Er gilt für das Anliegen, das im Erstgespräch besprochen und anschließend beauftragt wurde.
Wenn im Verlauf neue, größere oder fachlich andere Themen hinzukommen, sprechen wir das vorher offen an. Dann entscheiden Sie, ob diese Themen später, separat oder im Rahmen eines individuellen Mandats bearbeitet werden sollen.
So bleibt der Prozess klar, fair und planbar.
Was ist im Beratungshonorar enthalten?
Kurz gesagt: Im Honorar enthalten ist die vollständige Bearbeitung des vereinbarten Beratungsanliegens im passenden Umfang.
Bei einer Fokus-Beratung geht es um eine klar abgegrenzte Fragestellung.
Bei einer ganzheitlichen Honorarberatung geht es um die strukturierte Einordnung Ihrer finanziellen Gesamtsituation.
Was das Honorar konkret umfasst
Typische Bestandteile sind:
- strukturierte Ist-Analyse Ihrer aktuellen Situation
- Sichtung relevanter Unterlagen, Depots, Policen und bestehender Lösungen
- Einordnung von Vermögen, Liquidität, Anlageklassen und Risiken
- Zielklärung, Zeithorizont, Risikobereitschaft und Risikotragfähigkeit
- Entwicklung einer nachvollziehbaren Finanz- und Anlagestruktur
- Analyse bestehender Produkte und möglicher Alternativen
- Einordnung von ETF-Depots, Fonds, Altersvorsorge und ETF-Rentenversicherung, wenn passend
- transparente Trennung von Beratungshonorar, Produktkosten, Depotkosten, Fremdkosten und möglichen steuerlichen Auswirkungen
- Dokumentation der wesentlichen Empfehlungen und nächsten Schritte
- Rückfragen im direkten Zusammenhang mit dem vereinbarten Beratungsanliegen
- Begleitung bis zur Entscheidungsreife
- übliche Umsetzungsunterlagen, soweit sie aus der Beratung folgen
Entstehen zusätzliche Kosten für Vertragsunterlagen oder Umsetzung?
Wenn sich aus der Beratung eine konkrete Umsetzung ergibt, ist die übliche Begleitung im vereinbarten Beratungsprozess enthalten.
Das kann zum Beispiel bedeuten:
- Vorbereitung von Depotunterlagen
- Unterstützung bei digitalen Formularen
- Einordnung bestehender Verträge
- Begleitung beim Papierkram
- Rückfragen im direkten Zusammenhang mit der besprochenen Umsetzung
Wichtig ist: Nicht jede Beratung führt automatisch zu einer Umsetzung. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Empfehlung umsetzen möchten.
Hinweis zur Produktumsetzung ohne Beratung
Wenn Anbieter, Tarif, Vertragsdaten und Fonds- oder ETF-Auswahl bereits vollständig feststehen und Sie ausdrücklich keine Honorarberatung, keine Empfehlung und keine Eignungsprüfung wünschen, handelt es sich nicht um eine Beratungsleistung. Für diesen Sonderfall gibt es die administrative Produktumsetzung nach Kundenvorgabe. Diese Leistung kostet 250 € einmalig und ist klar von der Honorarberatung abgegrenzt.
Hinweis: Aufgrund von sehr hoher Auslastung ist die kompakte Produktumsetzung als Dienstleistung vorübergehend bis voraussichtlich 01.11.2026 ausgesetzt.
Was ist nicht im Honorar enthalten?
Das Beratungshonorar ist von anderen Kostenarten zu unterscheiden.
Nicht enthalten sind insbesondere:
- Produktkosten von Fonds, ETFs, Versicherungen oder anderen Lösungen
- Depot-, Bank-, Plattform- oder Transaktionskosten
- Kosten externer Dienstleister
- steuerliche Auswirkungen
- Kosten für Steuerberater, Rechtsanwälte oder andere Fachpersonen
- laufende Servicestufen nach Abschluss der Beratung
Wir erbringen keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Steuerliche oder rechtliche Detailfragen sollten bei Bedarf mit den dafür zugelassenen Fachpersonen geklärt werden.
Wann entstehen Kosten?
1
Erstgespräch
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Es kann telefonisch oder per Microsoft Teams stattfinden. Je nach Anliegen dauert es etwa 30 bis 90 Minuten.
Wenn Sie sich danach gegen eine Beratung entscheiden, entstehen keine Beratungskosten.
2
Einordnung des Beratungsumfangs
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, welcher Rahmen zu Ihrem Anliegen passt:
- Fokusberatung: 200 Euro je Arbeitsstunde, höchstens 1.000 Euro.
- Ganzheitliche Konzeptberatung: 2.000 Euro Grundhonorar plus 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 4.000 Euro.
- Besondere Mandate: 200 Euro je Arbeitsstunde mit einem individuell vereinbarten Kostendeckel.
Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie kennen den maximalen Preis, bevor Sie sich entscheiden.
3
Beauftragung der Beratung
Kosten entstehen erst, wenn Sie sich bewusst für die Beratung entscheiden und die Zusammenarbeit beauftragen.
Vorher gibt es keine Beratungskosten.
4
Durchführung des Beratungsprozesses
Danach bearbeiten wir Ihr Anliegen im vereinbarten Umfang.
Der Prozess läuft so lange, bis die vereinbarte Beratungsdienstleistung fachlich erbracht ist. Das können wenige Stunden sein. Es können aber auch mehrere Termine mit Vorbereitung, Analyse und Nachbereitung sein.
5
Faire Abrechnung nach Abschluss
Unsere Zufriedenheitszusage
Honorarberatung hat eine typische Einstiegshürde: Sie beauftragen eine Beratungsleistung, bevor Sie die Qualität vollständig erlebt haben.
Diese Hürde möchten wir reduzieren.
Deshalb gilt für das einmalige Beratungshonorar unsere Zufriedenheitszusage.
Wenn Sie nach Abschluss des Beratungsprozesses mit der Beratungsdienstleistung insgesamt nicht zufrieden sind, teilen Sie uns das innerhalb der Zahlungsfrist mit.
Wir führen dann ein persönliches Gespräch, um zu verstehen, was nicht gepasst hat.
Anschließend verzichten wir vollständig auf das einmalige Beratungshonorar oder stornieren eine darüber bereits gestellte Rechnung. Bei der Konzeptberatung gilt das für beide Bestandteile: das Grundhonorar von 2.000 Euro und den zeitabhängigen Anteil. Sie zahlen dann 0 Euro einmaliges Beratungshonorar.
Diese Zusage bezieht sich auf die Zufriedenheit mit der Beratungsdienstleistung insgesamt. Sie ist keine Renditegarantie, keine Ergebnisgarantie, keine Steuer- oder Produktgarantie und keine Garantie dafür, dass eine bestimmte Lösung angenommen oder umgesetzt wird.
Produktkosten, Depotkosten, Plattformkosten, Fremdkosten, Kosten Dritter und laufende Servicestufen sind von der Zufriedenheitszusage nicht umfasst.
Ablauf des kostenlosen Erstgesprächs
Im Erstgespräch geht es nicht darum, Sie direkt in eine Beratung zu drängen.
Wir klären gemeinsam:
- Was ist Ihr konkretes Anliegen?
- Welche Themen hängen damit zusammen?
- Geht es um eine einzelne Fragestellung oder um eine ganzheitliche Beratung?
- Welche Unterlagen wären für eine spätere Beratung relevant?
- Welche Kosten würden maximal entstehen?
- Was wäre der nächste sinnvolle Schritt?
- Passt eine Zusammenarbeit aktuell überhaupt?
Danach können Sie entscheiden:
- Sie buchen einen Beratungstermin.
- Sie lassen sich den Buchungslink zusenden.
- Sie denken in Ruhe darüber nach.
- Sie entscheiden sich gegen eine Zusammenarbeit.
Alles ist in Ordnung.
Für wen ist die Honorarberatung geeignet?
Die Beratung ist passend, wenn Sie nicht nur ein einzelnes Produkt suchen, sondern Struktur und Klarheit möchten.
Typische Anliegen sind:
- Vermögensaufbau mit System
- ETF-Depot oder Portfolio-Struktur
- Altersvorsorge mit Kapitalanlagebezug
- Einordnung bestehender Verträge
- Ruhestands- und Entnahmeplanung
- Entscheidung über Immobilie oder Kapitalanlage
- Asset Allocation über verschiedene Anlageklassen
- langfristige Finanzstrategie für Einzelpersonen oder Paare
Sie ist besonders passend, wenn Sie vorinformiert sind, aber Ihre Situation nicht mehr allein sortieren möchten.
Für wen ist diese Beratung eher nicht geeignet?
Eher nicht passend ist die Beratung, wenn Sie nur einen schnellen Produktabschluss suchen.
Auch reine Versicherungsanfragen ohne Vermögensaufbau- oder Altersvorsorgebezug stehen nicht im Mittelpunkt.
Nicht passend ist die Beratung insbesondere bei:
- reinem Tarifvergleich
- schneller Einzelprodukt-Umsetzung ohne Strategie
- isolierten Sachversicherungsfragen
- Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Kfz-Versicherung ohne Bezug zur Finanzstrategie
- dem Wunsch nach Renditeversprechen
- der Erwartung, dass wir Anlageentscheidungen für Sie treffen
- Steuer- oder Rechtsberatung
Wenn ein anderes Beratungsfeld besser passt, sagen wir das im Erstgespräch offen.
Warum Honorarberatung?
Bei Honorarberatung zahlen Sie für die Beratungsleistung selbst.
Das schafft eine andere Logik als bei Modellen, in denen Vergütung über Produktabschlüsse oder laufende Provisionen entsteht.
Unser Ziel ist nicht, möglichst schnell ein Produkt zu vermitteln. Unser Ziel ist, Ihre finanzielle Situation nachvollziehbar einzuordnen und gemeinsam eine Entscheidungsgrundlage zu schaffen.
Das bedeutet nicht, dass jede Empfehlung automatisch umgesetzt werden muss.
Sie entscheiden selbst, was Sie tun.
Welche Zusagen geben wir Ihnen?
Diese Regeln stehen in unserer Honorarvereinbarung und gelten für die vereinbarte Zusammenarbeit.
Sie müssen sich heute noch nicht festlegen
Im Erstgespräch klären wir gemeinsam, ob eine Fokus-Beratung, eine ganzheitliche Konzeptberatung oder aktuell keine Zusammenarbeit der richtige Schritt ist.
Sie erhalten eine klare Einschätzung zum möglichen Umfang, zu den Kosten und zu den nächsten sinnvollen Schritten.
Hinweis: Alle Preise sind Gesamtpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Produktkosten, Depotkosten, Fonds- und ETF-Kosten, Plattformkosten, Fremdkosten, Kosten Dritter sowie mögliche steuerliche Auswirkungen sind nicht Bestandteil unseres Honorars.
Laufende Betreuung nach der Beratung
Nach der Beratung können Sie entscheiden, ob Sie weiter angebunden bleiben möchten.
Eine laufende Betreuung ist optional. Sie startet nur, wenn Sie sich ausdrücklich dafür entscheiden.
Option 1: Keine laufende Betreuung
0 Euro
Wenn Sie keine laufende Betreuung wünschen, endet die aktive Kundenbeziehung nach Abschluss der Beratung.
Wir bewahren nur rechtlich relevante Unterlagen und Daten im Rahmen der gesetzlichen Pflichten auf.
Eine spätere Wiederaufnahme der Zusammenarbeit ist möglich. Wenn eine erneute fachliche Einarbeitung notwendig ist, erfolgt sie über eine neue Fokus-Beratung, eine ganzheitliche Konzeptberatung oder ein besonderes Mandat.
Diese Option ist passend, wenn Sie eine einmalige Beratung wünschen und danach eigenständig weiterarbeiten möchten.
Option 2: Betreuung Basis
180 Euro je Betreuungsjahr
entspricht 15 Euro monatlich
Für Kunden, die angebunden bleiben und allgemeine Einordnungen erhalten möchten, ohne laufende persönliche Beratung zu buchen.
Enthalten sind zum Beispiel:
- ein bis vier Markt- oder Serviceinformationen pro Jahr
- Einordnung relevanter Marktentwicklungen
- Hinweise auf häufig auftauchende Kundenfragen
- Erklärvideos oder schriftliche Einordnungen
- Informationen, wenn sich bei einer empfohlenen Anlagelösung eine relevante Verbesserung ergibt
Individuelle Beratungstermine können zusätzlich gebucht werden.
Zusätzliche individuelle Beratung: 50 Euro je angefangene 15 Minuten.
Abgerechnet wird der gesamte Arbeitsumfang, also Vorbereitung, Beratung und Nachbereitung.
Diese Option passt zu Kunden, die wenig laufenden Bedarf haben, sich gut selbst auskennen oder nur selten ein individuelles Gespräch wünschen.
Option 3: Betreuung Service
600 Euro je Betreuungsjahr
entspricht 50 Euro monatlich
Für Kunden, die einmal jährlich eine strukturierte Durchsicht wünschen.
Enthalten ist alles aus Betreuung Basis.
Zusätzlich erhalten Sie einmal pro Kalenderjahr einen Servicetermin von 60 Minuten. Für diesen Termin sind bis zu eine Stunde Vorbereitung und bis zu eine Stunde Nachbereitung enthalten. Insgesamt sind damit einschließlich des 60-minütigen Servicetermins bis zu drei Stunden Arbeitsumfang im jährlichen Service berücksichtigt.
Außerdem erhalten Sie, soweit verfügbar, Zugang zu einer Software, die als Schnittstelle für Banken, Depots und weitere Finanzdaten dienen kann. So entsteht ein besserer Überblick über Ihre bestehende Struktur.
Diese Option passt zu Kunden, die nicht laufend Beratung benötigen, aber ihre Finanzstruktur einmal jährlich sauber überprüfen möchten.
Option 4: Betreuung Plus
1.800 Euro je Betreuungsjahr
entspricht 150 Euro monatlich
Für Kunden mit höherem Abstimmungsbedarf, größeren Vermögenswerten oder dem Wunsch nach engerer Begleitung.
Enthalten ist alles aus den vorherigen Betreuungsstufen.
Zusätzlich können Sie im üblichen Rahmen individuelle Termine zu bereits betreuten Finanzthemen vereinbaren, ohne dass jeder Termin einzeln abgerechnet wird.
Außerdem kann eine erweiterte Finanzplanungssoftware genutzt werden, zum Beispiel für:
- Vermögensübersicht
- Finanzplanung
- Immobilienwertplanung
- Szenariobetrachtungen
- steuerliche Planungsansichten zur Abstimmung mit steuerlichen Beratern
- Nachfolge- und Erbschaftsplanung als Struktur- und Gesprächsgrundlage
Diese Option ist besonders sinnvoll bei größeren Vermögenswerten oder in den ersten Jahren nach einer umfassenden Beratung, wenn häufigere Abstimmungen, Anpassungen oder Einordnungen notwendig sind.
Neue, außergewöhnlich umfangreiche Projekte oder vollständig neue Beratungsfelder werden vorher transparent abgestimmt.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zu Preisen und Honorar
Was kostet die Honorarberatung?
Die Fokusberatung kostet 200 Euro je Arbeitsstunde, höchstens 1.000 Euro einmalig. Die ganzheitliche Konzeptberatung besteht aus 2.000 Euro festem Grundhonorar plus 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 4.000 Euro einmalig. Besondere Mandate werden nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand mit einem vorab individuell vereinbarten Kostendeckel abgerechnet. Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Ist der Preis für Honorarberatung gesetzlich festgelegt?
Nein. Für Honorarberatung gibt es keinen einheitlichen gesetzlichen Festpreis. Gesetzlich geregelt sind vor allem der Erlaubnisstatus, die Vergütungsquelle, der Umgang mit Zuwendungen, Informationspflichten und Dokumentation. Wir vereinbaren das Honorar und den Kostendeckel vor Beginn. Bei der Fokusberatung rechnen wir nach Zeit ab. Die Konzeptberatung verbindet ein festes Grundhonorar mit einem zeitabhängigen Anteil.
Sind 1.000 Euro oder 4.000 Euro immer der Rechnungsbetrag?
Nein. Das sind die jeweiligen Kostendeckel. Bei der Fokusberatung berechnen wir 200 Euro je Arbeitsstunde, höchstens 1.000 Euro. Bei der Konzeptberatung bleibt das Grundhonorar von 2.000 Euro fest; hinzu kommen 200 Euro je Arbeitsstunde. Bei acht Stunden beträgt das Gesamthonorar beispielsweise 3.600 Euro, bei 9,5 Stunden 3.900 Euro. Ab zehn Stunden bleibt es bei höchstens 4.000 Euro. Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die vollständige Zufriedenheitszusage bleibt bestehen.
Wie wird bei geringerem Aufwand abgerechnet?
Wir berechnen den zeitabhängigen Anteil nach dem tatsächlichen fachlichen Arbeitsaufwand: 200 Euro je Stunde, abgerechnet mit 50 Euro je angefangener 15-Minuten-Einheit. Eine zusätzliche Mindestabweichung gibt es nicht. Bei der Fokusberatung ergeben 2,5 Stunden 500 Euro. Bei der Konzeptberatung ergeben acht Stunden 1.600 Euro Zeitvergütung plus 2.000 Euro Grundhonorar, zusammen 3.600 Euro. Die Kostendeckel von 1.000 beziehungsweise 4.000 Euro bleiben bestehen. Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Was passiert, wenn der Aufwand höher ist als erwartet?
Der vereinbarte Kostendeckel bleibt bestehen: höchstens 1.000 Euro für die Fokusberatung und höchstens 4.000 Euro für die ganzheitliche Konzeptberatung. Bei der Konzeptberatung steigt das Gesamthonorar auch bei mehr als zehn Stunden nicht weiter. Das gilt für das vorab vereinbarte Beratungsanliegen. Neue oder fachlich andere Themen werden vorher gesondert abgestimmt. Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Kostet die Beratung für Paare mehr?
Nein. Für Paare gibt es keinen automatischen Aufpreis. Wenn zwei Personen gemeinsam beraten werden, richtet sich der Preis nach dem fachlichen Umfang des Beratungsanliegens, nicht nach der Anzahl der Personen.
Wann ist die Beratung abgeschlossen?
Die Beratung ist abgeschlossen, wenn das vereinbarte Beratungsanliegen fachlich bearbeitet wurde und Sie eine tragfähige Entscheidungsgrundlage haben. Je nach Anliegen kann das mit wenigen Stunden Arbeitsaufwand möglich sein oder mehrere Termine erfordern.
Ist das Erstgespräch kostenlos?
Ja. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Es kann telefonisch oder per Microsoft Teams stattfinden und dauert je nach Anliegen etwa 30 bis 90 Minuten.
Muss ich vorab bezahlen?
Nein. Die Rechnung wird nach Abschluss des Beratungsprozesses gestellt.
Was bedeutet die Zufriedenheitszusage?
Wenn Sie nach Abschluss des Beratungsprozesses mit der Beratungsdienstleistung insgesamt nicht zufrieden sind, teilen Sie uns das innerhalb der Zahlungsfrist mit. Wir sprechen persönlich darüber. Anschließend verzichten wir vollständig auf das einmalige Beratungshonorar oder stornieren eine darüber bereits gestellte Rechnung. Bei der Konzeptberatung umfasst dies sowohl das Grundhonorar von 2.000 Euro als auch den zeitabhängigen Anteil: Sie zahlen dann 0 Euro einmaliges Beratungshonorar. Produktkosten, Depot- und Plattformkosten, Fremdkosten, Kosten Dritter und laufende Betreuung sind von der Zusage nicht umfasst. Die Zusage ist keine Rendite-, Produkt-, Steuer-, Ergebnis- oder Annahmegarantie.
Startet danach automatisch eine laufende Betreuung?
Nein. Eine laufende Betreuung startet nur, wenn Sie sich ausdrücklich dafür entscheiden. Sie können auch keine laufende Betreuung wählen.
Kann ich später wieder Beratung buchen, wenn ich keine Betreuung wähle?
Ja. Wenn die Kundenbeziehung nach einer einmaligen Beratung beendet wurde und später eine neue fachliche Einarbeitung notwendig ist, erfolgt die Wiederaufnahme über eine neue Fokus-Beratung, ganzheitliche Beratung oder ein individuell vereinbartes Mandat.
Beraten Sie auch zu Versicherungen?
Der Schwerpunkt liegt auf Geldanlage, Vermögensaufbau, ETF-Depots, Portfolio-Struktur und Altersvorsorge mit Kapitalanlagebezug. Reine Sachversicherungs-, Tarifwechsel- oder Einzelabschlussanfragen stehen nicht im Mittelpunkt.
Warum darf Nico Hüsch Honorarberatung als Honorarberater auftreten?
Weil die Beratung auf den dafür vorgesehenen Erlaubnisstatus beruht. Im Versicherungsbereich arbeiten wir als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO. Im Finanzanlagenbereich arbeiten wir als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Beide Registrierungen sind im offiziellen Vermittlerregister prüfbar.
Bekommen Sie Provisionen oder Zuwendungen von Produktgebern?
Unsere Vergütung erfolgt durch Sie als Kunde. Im Rahmen der Honorarberatung nehmen wir keine Provisionen oder Zuwendungen von Produktgebern an, die wir behalten. Falls ausnahmsweise Zuwendungen entstehen, werden sie nach den gesetzlichen Vorgaben offengelegt und an den Kunden ausgekehrt.
Warum sind Produktkosten trotzdem möglich?
Das Beratungshonorar ist von Produktkosten zu trennen. Wenn Sie sich nach der Beratung für ein Depot, einen Fonds, eine Versicherungslösung, eine Plattform oder einen externen Dienstleister entscheiden, können dort eigene Kosten entstehen. Diese Kosten sind nicht unser Beratungshonorar.
Ist die Beratung eine Vermögensverwaltung?
Nein. Wir analysieren, strukturieren und sprechen Empfehlungen aus. Wir treffen keine Anlageentscheidungen in Ihrem Namen und verwalten Ihr Vermögen nicht eigenständig. Die Entscheidung über Umsetzung, Depot, Produkt oder Anlage bleibt bei Ihnen.
Ist Honorarberatung automatisch günstiger?
Nicht automatisch. Honorarberatung ist vor allem transparenter, weil Sie die Beratungsleistung direkt bezahlen. Ob sie langfristig günstiger ist, hängt von Ihrer Situation, den Alternativen, Produktkosten und dem Umfang der laufenden Betreuung ab.
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Rechtsgrundlagen und Prüfbarkeit
Rechtlich eingeordnete Honorarberatung
Unsere Beratung ist nicht nur dem Namen nach Honorarberatung.
Nico Hüsch Honorarberatung arbeitet im Versicherungsbereich als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO und im Finanzanlagenbereich als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO.
Das ist für die Preislogik wichtig: Die Vergütung erfolgt durch Sie als Kunde – nicht über Provisionen oder laufende Vergütungen von Produktgebern.
Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO: Register-Nr. D-G1NT-W3U4F-24
Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO: Register-Nr. D-H-131-UDFM-72
Die Eintragungen können im offiziellen Vermittlerregister geprüft werden.
Was bedeutet das für die Kosten?
Unsere Preise sind Beratungshonorare.
Sie zahlen für Analyse, Einordnung, Strategie, Entscheidungsgrundlage und die Bearbeitung des vereinbarten Beratungsanliegens – nicht dafür, dass ein bestimmtes Produkt abgeschlossen wird oder ein bestimmtes Anlagevolumen in ein Depot fließt.
Deshalb berechnen wir keine prozentuale Gebühr auf Ihr Anlagevermögen.
Ob Sie später 50.000 €, 250.000 € oder 1.000.000 € strukturieren möchten, ändert nicht automatisch unser Honorar. Entscheidend ist der fachliche Umfang Ihres Beratungsanliegens.
Was ist gesetzlich geregelt - und was nicht?
Gesetzlich geregelt sind insbesondere der Erlaubnisstatus, die Vergütungsquelle, der Umgang mit Zuwendungen, Informationspflichten, Dokumentation und die Prüfbarkeit über das Vermittlerregister.
Nicht gesetzlich vorgegeben ist ein bestimmter Einheitspreis für Honorarberatung.
Unsere Honorare und Kostendeckel vereinbaren wir vor Beginn:
- Fokusberatung: 200 Euro je Arbeitsstunde, höchstens 1.000 Euro.
- Ganzheitliche Konzeptberatung: 2.000 Euro Grundhonorar plus 200 Euro je Arbeitsstunde, insgesamt höchstens 4.000 Euro.
- Besondere Mandate: Zeitabrechnung mit individuell vereinbartem Kostendeckel.
Alle Beträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Quellen und rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Einordnung unserer Honorarberatung beruht insbesondere auf folgenden Primärquellen:
Gewerbeordnung, § 34d Abs. 2 GewO – Versicherungsberater
Regelt den Versicherungsberaterstatus, die Vergütung durch den Auftraggeber und den Umgang mit Zuwendungen von Versicherungsunternehmen.
Gewerbeordnung, § 34h GewO – Honorar-Finanzanlagenberater
Regelt den Honorar-Finanzanlagenberaterstatus, die Vergütung durch den Anleger, die Trennung vom Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und den Umgang mit Zuwendungen Dritter.
Finanzanlagenvermittlungsverordnung, insbesondere §§ 11, 12, 12a, 13, 17a, 18, 18a, 20 und 23 FinVermV
Regelt unter anderem Tätigkeit im bestmöglichen Interesse des Anlegers, statusbezogene Information, Vergütungs- und Zuwendungstransparenz, Kosten- und Nebenkosteninformationen, Geeignetheitserklärung, Aufzeichnung, Unzulässigkeit der Annahme von Kundengeldern sowie Aufbewahrung.
Versicherungsvermittlungsverordnung, insbesondere §§ 14 und 15 VersVermV
Regelt unter anderem Anforderungen an Geschäftsorganisation, Vergütung, Vermeidung von Interessenkonflikten und statusbezogene Informationen beim ersten Geschäftskontakt.
Preisangabenverordnung, insbesondere §§ 2, 3 und 12 PAngV
Regelt Gesamtpreise, Preisklarheit und Preisangaben für Leistungen gegenüber Verbrauchern.
Offizielles Vermittlerregister
Hier können die Registrierungsnummern von Versicherungsberatern und Honorar-Finanzanlagenberatern geprüft werden.
Externe Linkliste mit Primärquellen
Linkliste
Gewerbeordnung – § 34d GewO
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Gewerbeordnung – § 34h GewO
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FinVermV – § 11
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FinVermV – § 11a
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FinVermV – § 12
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FinVermV – § 12a
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FinVermV – § 13
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FinVermV – § 17a
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FinVermV – § 18
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FinVermV – § 18a
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FinVermV – § 20
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FinVermV – § 23
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VersVermV – § 14
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VersVermV – § 15
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PAngV – § 2
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PAngV – § 3
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PAngV – § 12
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Vermittlerregister – Recherche
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