Allerdings sind in vielen Branchen die Zahlung von VWL im Tarifvertrag festgeschrieben und damit garantiert. Aber lohnen sich diese vermögenswirksamen Leistungen wirklich für jeden? Wir von der Nico Hüsch GmbH befassen uns eingehend mit dieser Thematik und zeigen Ihnen die Vorteile sowie auch die Nachteile dieser speziellen Leistung auf. So sehen Sie, ob ein Abschluss auch für Sie und Ihre Situation Sinn ergibt.
Wie funktioniert Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen lassen sich in eine Vielzahl von bereits bestehenden oder auch neuen Verträgen einzahlen. Die Bandbreite an Möglichkeiten reicht hier von einem Banksparplan über eine laufende Baufinanzierung bis hin zu einem ETF-Sparplan. Allerdings müssen Sie bei der Auswahl sorgfältig vorgehen, denn gerade Finanzprodukte wie ein Banksparplan oder ein Aktienfondssparplan sind nicht in jedem Fall für ein Sparen via vermögenswirksame Leistungen geeignet.
Ein Vertrag umfasst in der Regel einen Zeitraum von sieben Jahren
Vom Ablauf her ist das VL-Sparen denkbar einfach. Der jeweilige Arbeitnehmer schließt einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen selbstständig ab und legt die Vertragsbestätigung seinem Arbeitgeber vor. Das ist alles. Von da an zahlt der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag in den VWL-Vertrag ein. In der Regel zahlt der Arbeitgeber insgesamt sechs Jahre in den Vertrag ein. Das siebte Jahr ist dann als Ruhejahr definiert. Ausnahmen bilden hierbei die Bausparverträge. Hier zählen die kompletten sieben Jahre als Einzahlungsphase.
Das gesparte Geld in die Altersvorsorge investieren
Einen neuen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen können Arbeitnehmer aber direkt nach dem sechsten Jahr abschließen. Darum müssen Sie sich aber in den meisten Fällen erst gar nicht selbst bemühen. Denn der Vertragspartner bzw. Anbieter informiert den Sparer automatisch über das baldige Ende des VL-Vertrags und bietet ihm gleichzeitig direkt einen neuen Vertrag an. Das gesparte Geld lässt sich anschließend zum Beispiel für die Altersvorsorge nutzen oder aber für die Erfüllung von persönlichen Wünschen.
Verschiedene VL-Sparformen stehen zur Auswahl
Für welche VWL-Sparform sich Arbeitnehmer respektive Berufstätige letztendlich entscheiden, bleibt ihnen selbst überlassen. Der Arbeitgeber hat darauf keinen Einfluss. Zur Auswahl stehen klassische Lebensversicherungen, herkömmliche Banksparpläne, Bausparpläne sowie Investments in Aktien. Die Entscheidung muss immer gut überlegt sein, denn von der jeweils gewählten Anlageform hängt es letztendlich ab, ob der Sparer durch die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich ebenfalls vom Staat unterstützt bzw. gefördert wird.
So gibt es nur für Bausparverträge, ETF-Sparpläne sowie für die Tilgung eines Baukredits staatliche Zuschüsse. Im Hinblick auf die Tilgung von Baukrediten muss zudem beachtet werden, dass dies nur dann funktioniert, wenn die kreditgebende Bank auch tatsächlich eine zusätzliche Tilgung akzeptiert.
Zusätzliche Attraktivität durch staatliche Förderung
Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen gewinnt durch staatliche Zuschüsse zusätzlich an Attraktivität. Abhängig von den Einkommensgrenzen profitieren manche Sparer hier von der so bezeichneten Arbeitnehmersparzulage. Als Bemessungsgrundlage für die Einkommensgrenzen wird dabei das zu versteuernde Einkommen herangezogen und nicht etwa das Bruttoeinkommen.
Für die Berechnung der verschiedenen Einkommensgrenzen werden zuvor noch Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Verluste aus anderen Einkunftsarten sowie Sonderausgaben vom Jahresbruttogehalt abgezogen. Das bringt genau dann einen Vorteil, wenn der Sparer eine Familie mit Kindern hat.
Wie hoch sind die jeweiligen Einkommensgrenzen?
Denn in diesem Fall sind die zu versteuernden Einkommen dank der steuerlichen Freibeträge in den meisten Fällen deutlich niedriger als es beim Bruttoeinkommen der Fall wäre. Für die Praxis heißt das: Der jeweilige Sparer sollte auch dann prüfen, ob er Anspruch auf die staatliche Förderung hat, wenn das Bruttoeinkommen über den vorgegebenen Einkommensgrenzen liegt. Im Steuerbescheid ist die exakte Höhe der zu versteuernden Einnahmen vermerkt.
Die jährliche Grenze für Alleinstehende liegt bei 20.000 Euro und für Eheleute bei 40.000 Euro. Entscheidet sich der Sparer für einen Bausparvertrag, kommt er in den Genuss niedrigerer Einkommenshöchstgrenzen. In diesem Fall liegt die Höchstgrenze bei 17.900 Euro für Alleinstehende und bei 35.800 Euro für Ehepaare.
Diesbezüglich geregelt werden die genauen Voraussetzungen und Bedingungen durch das 5. Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG). Entscheiden Sie sich für einen VL-Vertrag in Kombination mit einem Bausparvertrag, erhalten Sie außerdem die so bezeichnete Wohnungsbauprämie.
Die Höhe der staatlichen Förderung hängt von der Anlageform ab
Die staatliche Förderung ist variabel gestaltet und ist in der Höhe abhängig von der gewählten Anlageform. So beträgt die staatliche Förderung bei Bausparverträgen ebenso wie bei der Tilgung von Baukrediten für Alleinstehende maximal 43 Euro pro Jahr. Investieren Sie dagegen in einen ETF-Sparplan erhalten Alleinstehende maximal 80 Euro. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge.
Aber aufgepasst: Die Arbeitnehmerpauschale muss extra beantragt werden. Sie wird nicht automatisch erteilt. Arbeitnehmer müssen die Pauschale im Rahmen der Anlage N zur Steuererklärung beantragen. Zusätzlich muss eine Bescheinigung des VL-Vertrages des Anbieters vorgelegt werden. Zur Auszahlung kommt die staatliche Förderung grundsätzlich erst nach sieben Jahren. Dann ist die Sperrfrist erloschen. Sollte der jeweilige Sparer seinen VWL-Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren kündigen, wird die Arbeitnehmersparzulage nicht ausgezahlt.
Welche Anlageform bietet welche Vorteile?
Grundsätzlich ist die Wahl der richtigen Anlageform abhängig vom zu versteuernden Einkommen, der jeweiligen Wohnsituation sowie der persönlichen Risikobereitschaft. Wir sagen Ihnen, welche Vorteile und Nachteile Sie bei Ihrer Entscheidung beachten sollten.
1. Bausparverträge
Ein Bausparvertrag ist immer dann gut geeignet, wenn der Sparer bereits eine Immobilie besitzt und Geld für spätere Modernisierungen oder Renovierungen ansparen möchte oder wenn er eine Immobilie in absehbarer Zeit kaufen möchte. Vorteilhaft ist die Möglichkeit der zusätzlichen Förderung durch die Wohnungsbauprämie. Steht die Verzinsung des Guthabens im Vordergrund, ist diese Variante nicht die erste Wahl.
2. Tilgung von Baukrediten
Hier fließen die vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Darlehenskonto. Die Zinsen sind zumeist höher als die Renditen von VL-Angeboten. Dadurch wird die Tilgung zu einer ansprechend verzinsten Anlageform. Nutzen Sie die Immobilie selbst, können Sie zudem auch die Arbeitnehmersparzulage beantragen.
3. Aktienfondssparplan
Diese Variante bietet zwar die Chance auf höhere Renditen, erfordert aber auch eine größere Risikobereitschaft. Der Auszahlungsbetrag ist bei dieser Variante nicht planbar und abhängig von der Kursentwicklung. Allerdings sind VL-Aktienfonds in der Mehrzahl aktiv gemanagte Fonds. Das bedeutet Gebühren. Weitaus günstiger fahren Sie mit einem Investment in ETF-Sparpläne. Empfehlenswert sind diesbezüglich ETF-Sparpläne, die den Aktienindex MSCI World abbilden. Dieser Index ist besonders breit gestreut.
4. Banksparplan
Diese VWL-Variante erweist sich immer dann als lohnenswert, wenn zum einen kein Anspruch auf staatliche Förderung besteht und eine sichere Anlagestrategie verfolgt wird.
FAZIT
Für wen lohnen sich vermögenswirksame Leistungen?
Mit einem VL-Vertrag machen Arbeitnehmer grundsätzlich nichts falsch. Daher sollten sie auch generell nicht auf diese Art der freiwilligen Sozialleistung verzichten. Selbst wenn Sie nicht von Ihrem Arbeitgeber gefördert werden, profitieren Sie immer noch von der Arbeitnehmersparzulage, sofern Sie die gesetzten Einkommensgrenzen nicht überschreiten. In der Praxis übernehmen die Arbeitgeber sogar häufig gleich den gesamten Sparbetrag. In diesem Fall bauen die Sparer Vermögen zum Nulltarif auf.
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