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Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAAG)

Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften wurde im Jahr 1957 gültig und diente als Investmentgesetz in erster Linie zum Schutz der Fondsanleger. Es verpflichtet deutsche Investmentgesellschaften dazu bestimmte Anlagengrundsätze einzuhalten. Seit 2004 wurde das KAAG mit dem Auslands-Investment-Gesetz (AusIInvestmG) zum Investmentgesetz (INvG) zusammengefasst. Wie bereits im KAAG festgehalten wurde, sollen auch mit dem Investmentgesetz Kapitalanlagegesellschaften dazu angehalten werden bestimmte Risikostreuung oder Publizitätsvorschriften einzuhalten.

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