Die Vorteile liegen auf der Hand. So können im Rahmen einer explizit gegründeten Familienstiftung Familienangehörige finanziell bedacht werden, ohne die Unternehmenskontrolle und das vorhandene Vermögen zu teilen. Und dies ist nur ein kleiner Aspekt. Es gibt noch viele weitere Vorteile. Allerdings auch Nachteile. So genießen Familienstiftungen beispielsweise nicht die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung. Zudem haften Familienstiftungen für etwaige Nachlassverbindlichkeiten des Stifters.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen umfassenden Einblick in Ihre diesbezüglichen Optionen, in mögliche rechtliche Konstruktionen, in die Satzung, in die steuerliche Situation sowie in die Rolle der Stiftungsorgane.
Was genau sind Familienstiftungen?
Vom Grundsatz her dienen Familienstiftungen überwiegend oder sogar ausschließlich dem Wohl einzelner Familienmitglieder bzw. bestimmter Familien. Es handelt sich dabei um rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Unterscheiden müssen Sie zum einen zwischen zwei unterschiedlichen Konstrukten.
1. Kapitalstiftung
Hier steht die Gewährung von Zuwendungen an die Familie oder an einzelne Familienmitglieder im Fokus.
2. Anstaltsstiftung
In diesem Fall geht es um die Aufrechterhaltung eines Unternehmens respektive einer Vermögensgesamtheit.
Zum anderen wird zwischen einer privaten und einer unternehmensverbundenen Familienstiftung unterschieden. Bei einer privaten Familienstiftung werden dabei nur steuerliche Privatvermögen verwaltet. Das stellt dann auch den charakteristischen und prägnantesten Unterschied zwischen diesen beiden Varianten dar.
Ein Vertrag umfasst in der Regel einen Zeitraum von sieben Jahren
Vom Ablauf her ist das VL-Sparen denkbar einfach. Der jeweilige Arbeitnehmer schließt einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen selbstständig ab und legt die Vertragsbestätigung seinem Arbeitgeber vor. Das ist alles. Von da an zahlt der Arbeitgeber den entsprechenden Betrag in den VWL-Vertrag ein. In der Regel zahlt der Arbeitgeber insgesamt sechs Jahre in den Vertrag ein. Das siebte Jahr ist dann als Ruhejahr definiert. Ausnahmen bilden hierbei die Bausparverträge. Hier zählen die kompletten sieben Jahre als Einzahlungsphase.
Sind Familienstiftungen eigentlich gemeinnützig?
Rund 23.000 Stiftungen gibt es laut dem Bundesverband der Stiftungen in Deutschland. Davon zählen etwa 700 Stiftungen zu den Familienstiftungen. Das geschätzte Vermögen aller in Deutschland registrierten Stiftungen liegt bei über 100 Milliarden Euro. Etwa 95 Prozent der Stiftungen gelten dabei als gemeinnützig. Familienstiftungen sind in diesem Kreis allerdings nicht zu finden.
Denn eine Stiftung muss tatsächlich gemeinnützige Zwecke verfolgen, um auch als gemeinnützige Stiftung anerkannt zu werden. Es gilt in diesem Fall die Regel, dass eine Stiftung zwei Drittel der Erträge grundsätzlich für gemeinnützige Zwecke und Aufgaben verwenden muss. Lediglich ein Drittel der Erträge darf an Stifter selbst oder an seine Angehörigen ausgekehrt werden. Familienstiftungen werden aber in erster Linie aus dem Grund gegründet, um einen bestimmten Kreis an Personen oder auch ganze Familien in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.
Familienstiftungen fungieren als privatnützige Stiftungen
Somit dienen Familienstiftungen nicht der Allgemeinheit und auch nicht vorrangig steuerbegünstigten Zwecken. Sie fungiert stattdessen als rein privatnützige Stiftung, die eine gesellschaftsrechtliche Funktion innehat. Familienstiftungen müssen im Gegensatz zu gemeinnützigen Stiftungen sowohl Schenkungssteuer auf das eingebrachte Stiftungsvermögen als auch eine so bezeichnete Erbersatzsteuer im Rahmen einer besonderen Erbschaftsbesteuerung an das Finanzamt abführen. Aber sie bietet gleichzeitig auch verschiedene steuerliche Möglichkeiten, die dem Stiftungsinhaber respektive der jeweiligen Familie zugutekommt.
Für die Berechnung der verschiedenen Einkommensgrenzen werden zuvor noch Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten, Verluste aus anderen Einkunftsarten sowie Sonderausgaben vom Jahresbruttogehalt abgezogen. Das bringt genau dann einen Vorteil, wenn der Sparer eine Familie mit Kindern hat.
Einige Familienstiftungen weisen eine jahrhundertealte Tradition auf
Die Bandbreite an Familienstiftungen ist dabei enorm groß. Sie reicht von einer kleinen Familienstiftung mit rein vermögensverwaltendem Charakter und einer überschaubaren Anzahl an Destinatären über Familienstiftungen, die eine Mehrheitsbeteiligung an Industrieunternehmen halten bis hin zu Familienstiftung mit jahrhundertealter Tradition, bei der es weit über 1.000 Begünstigte gibt. Bekannt sind in Deutschland zum Beispiel die Familienstiftungen der Familie Würth, der ALDI-Brüder sowie der Familie Fielmann.
Wann ergibt die Gründung einer Familienstiftung Sinn
Wie bereits zuvor dargelegt, sichern Familienstiftungen den Stifter bzw. Familienangehörige finanziell ab. Seit der Stiftungsreform im Jahr 2002 (vgl. § 80 Abs. 2 BGB) ist die Familienstiftung zudem auch für mittelständische Unternehmen interessant geworden. Diese vor fast zwanzig Jahren inkraftgetretene Reform erlaubt es Unternehmen, die Familienstiftung als Rechtsform zu nutzen.
Das bringt gerade familiengeführten Unternehmen einen entscheidenden Vorteil im Hinblick auf die häufig auftretende Nachfolgeproblematik. So bietet sich die Familienstiftung als Rechtsform insbesondere dann an, wenn externen bzw. familienfremden Managern die Unternehmensleitung übertragen werden soll. Diese Lösung der Nachfolgeproblematik stellt aber bei weitem nicht den einzigen Vorteil einer Stiftung dieser Art dar.
Diese Vorteile generieren Familienstiftungen als Rechtsform
Auch folgende Aspekte zählen zu den relevanten Vorteilen von Familienstiftungen als gewählte Rechtsform:
- die Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen
- die Abwehr von Haftungsrisiken
- das Ausschalten wirtschaftlicher Störfaktoren
- das Ablehnen von Mitbestimmung
- das Minimieren der Gefahr einer feindlichen Firmenübernahme
- die steuerlichen Begünstigungen bei der Einbringung von Kapitalanteilen und Betriebsvermögen
Aufbau und Struktur einer Familienstiftung
Während zum Beispiel eine klassische Personen- und Kapitalgesellschaft immer Gesellschafter respektive Mitglieder aufweist, ist dies bei Familienstiftungen nicht der Fall. Vielmehr bestehen diese im Grunde genommen aus einer verbindlichen Satzung, die den Zweck der Stiftung darlegt und begründet, sowie aus dem eingebrachten Vermögen und den etwaigen Erträgen.
In der Satzung wird zudem klar festgelegt, wie die Organe zur Verwaltung der Stiftung bzw. des Vermögens zusammengesetzt sind. Die Verwaltung obliegt in vielen Fällen einem Vorstand, der wiederum durch ein sogenanntes Kuratorium (hier: Gremium mit Kontrollaufgaben) überwacht wird.
In der Satzung festgelegt sind außerdem auch immer die Destinatäre, also die jeweils Begünstigten, denen die Erträge des Stiftungsvermögens zukommen sollen. Hierbei ist zu beachten: Das Stiftungsvermögen selbst muss zwingend erhalten bleiben. Es darf in keiner Form aufgeteilt und ausgezahlt werden. Nur die reinen Erträge des Stiftungsvermögens dürfen den Begünstigten zufließen.
Auch diese Punkte sollten in der Satzung geregelt werden
- Benennung der Zusammensetzung des Vorstands.
- Benennung des Namen der Stiftung.
- Festlegung des Sitzes der Stiftung.
- Festlegung von Rechten, Pflichten, Dauer und Ende der Tätigkeit des Kuratoriums bzw. Stiftungsrates.
- Regelungen in Bezug auf eine etwaige Umwandlung und mögliche Auflösung der Stiftung.
- Regelungen im Hinblick auf eine spätere Satzungsänderung.
- Festlegung der Verwaltungsvorgaben in Bezug auf das Vermögen der Stiftung.
Welche Besonderheiten gilt es hierbei zu beachten?
Vor allem dem Sitz der Stiftung bzw. Familienstiftung kommt eine große Bedeutung zu. Denn es existieren in Deutschland unterschiedliche landesrechtliche Bestimmungen (vgl. § 80 Abs. 1 BGB). Gründen Sie zum Beispiel in Schleswig-Holstein eine Familienstiftung, ist das weitaus komplizierter und mit mehr Auflagen versehen als im Großraum Hamburg. Die Adresse der Verwaltung ist dabei als Kriterium nicht maßgeblich, sondern immer nur der in der Stiftungssatzung festgelegte Sitz. Dieser darf von der Verwaltungsadresse abweichen.
Sitz und Name von Familienstiftungen haben eine große rechtliche Bedeutung
Auch der Name der Stiftung hat eine große Bedeutung im Hinblick auf die Rechtslage sowie die Rechtssprechung. Denn § 12 BGB schützt zwar den Namen bzw. das Namensrecht des Stifters, aber das bezieht sich alleine auf den Gesamtnamen der Stiftung. Das Wort Stiftung kann demgegenüber auch auf andere Gesellschaftsformen übertragen werden. Dadurch kommt es aus rechtlicher Sicht hier häufig zu Problemen. Empfehlenswert ist es zudem, sowohl den positiv besetzten Namen Stiftung als auch die Tätigkeit der Stiftung in den Stiftungsnamen zu integrieren. Der Begriff Familienstiftung erfüllt genau diese Forderungen.
Das sollten Sie zum Thema Stiftungsvermögen wissen
Das Stiftungsvermögen kommt als ein unerlässlicher Bestandteil von Familienstiftungen eine entscheidende Bedeutung zu. Zum einen zählt das Einbringen eines Stiftungsvermögens zu den Gründungsvoraussetzungen von Familienstiftungen und zum anderen muss das Stiftungsvermögen den Zweck der Stiftung erfüllen. Es ist dazu da, um den Stiftungszweck der Stiftung zu erfüllen. Sollte das Vermögen verloren gehen, verliert die Stiftung ihre Existenzberechtigung. Die Satzung kann in diesem Fall nicht weiter eingehalten werden.
Ist eine Mindestausstattung mit Vermögen erforderlich?
Das eingebrachte Kapital in Form eines Stiftungsvermögens ist in etwa mit dem Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder auch mit dem Stammkapital einer GmbH vergleichbar. Früher musste dabei nicht festgelegt werden, wie Familienstiftungen mit Kapital ausgestattet wird. Mittlerweile hat sich dies geändert. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich allerdings keine eindeutigen Regelungen festgelegt. Somit gibt es einen gewissen Handlungsspielraum.
Nicht explizit festgelegt ist zum Beispiel, welche Mindestausstattung mit Vermögen eine Familienstiftung aufweisen muss. In der Regel sieht es so aus, dass ein Mindestkapital von 50.000 Euro von den Behörden gefordert wird.
Aufgabe der Stiftungsorgane - das Stiftungsvermögen erhalten
Die Familienstiftung kann das Vermögen dabei als Bargeld, in Unternehmensanteilen, in Aktien oder anderen Wertpapieren oder auch in Sachwerten erhalten. Das letzte Wort haben hier allerdings die Finanzbehörden, denn diese überprüfen den jeweiligen Wert der Zuwendungen. Es besteht also im Grunde genommen kein Unterschied zur Gründung von Firmen mit klassischer Rechtsform.
Zu beachten ist außerdem, dass im Hinblick auf das Grundstockvermögen die grundsätzliche Pflicht herrscht, das Kapital ungeschmälert zu erhalten. Das Geld darf von der Stiftung nicht ausgegeben werden. Das gilt auch für den Fall, wenn Minderung oder Verbrauch des Kapitals in der Satzung nicht explizit ausgeschlossen sind. Die Pflicht liegt hier bei den Stiftungsorganen. Diese müssen das Vermögen erhalten.
Welche steuerlichen Aspekte sind bei Familienstiftungen zu beachten?
In Deutschland hat der Gesetzgeber für Stiftungen kein eigenes Steuergesetz aufgelegt. Trotzdem aber gibt es zahlreiche Richtlinien, Vorgaben und Vorschriften hinsichtlich der Rechtssprechung. Als wichtige gesetzliche Vorschrift gilt zum Beispiel ein am 10. Oktober 2007 inkraftgetretenes Gesetz, das die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden thematisiert und die entsprechenden Rahmenbedingungen für Stiftungen verbessert. Dies betrifft die Familienstiftungen allerdings nicht, da diese keine gemeinnützige Zwecke verfolgen. Im Folgenden skizzieren wir die Steuerlast, die Familienstiftungen in der Regel tragen müssen.
– Die Steuerbelastung bei Familienstiftungen betrug bis 1998 noch 45 Prozent. Heute liegen Stiftungen dieser Art bei vergleichsweise günstigen 16,35 Prozent zuzüglich der jeweils anfallenden Gewerbesteuer.
– Familienstiftungen sind grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig. Das gesamte Einkommen ist körperschaftssteuerpflichtig (vgl. § 1 KStG). Der diesbezügliche Steuersatz beträgt 15 Prozent. Im Gegenzug eröffnet dies allerdings die steuerbegünstigte Einbehaltung der Erträge. Im Fachjargon wird dieser Vorgang als Thesaurierung bezeichnet. Gemäß § 24 KStG steht Familienstiftungen als Besonderheit dabei ein Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro zur Verfügung. Liegen die Erträge der Familienstiftungen unterhalb dieser Grenze, erteilt die Finanzbehörde eine Nichtveranlagungsbescheinigung.
– Familienstiftungen müssen eine Kapitalertragssteuer von 25 Prozent abführen. Diese wird direkt einbehalten (vgl. § 43 und § 43a EStG). Nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG wird diese Kapitalertragssteuer auf die jeweilige Körperschaftssteuer angerechnet.
– Bei Ausschüttungen von Kapitalerträgen an Familienangehörige oder auch an anderweitige Begünstigte greift die Abgeltungssteuer. Dafür müssen Sie auf die Erträge keine Sozialversicherungsabgaben entrichten.
– Erzielen Familienstiftungen Gewerbeerträge, unterliegen diese der Gewerbesteuer.
– Kommt es zu einer Übergabe von Vermögen, wird Erbschaftssteuer fällig. Das passiert aber nur alle 30 Jahre im Rahmen der Ersatzsteuer.
– Schenkungssteuer wird dann fällig, wenn es eine Zuwendung von Vermögen gibt.
Auf einen Blick die Vor- und Nachteile einer Familienstiftung
Familienstiftungen an sich und auch in Form einer Rechtsform weisen also verschiedene Vorteile auf. Wo Licht ist, fehlt in der Regel aber auch der Schatten nicht. Das ist auch in Bezug auf Familienstiftungen der Fall. Wir haben für Sie noch einmal komprimiert die Vorteile sowie die Nachteile aufgelistet.
Dies sind die Vorteile von Familienstiftungen
- Die Gründung der Familienstiftung lässt sich vergleichsweise einfach realisieren. Einen Eintrag in das Handelsregister müssen Sie nicht vollziehen.
- Der Stifter selbst kann die Ausrichtung der Stiftung stark beeinflussen. So bestimmt er zum Beispiel den förderungswürdigen Zweck, kann sein eigenes Vermögen durch die Stiftungsgründung erhalten und im Falle der Nutzung als Rechtsform das Unternehmen jederzeit weiterführen.
- Während zum Beispiel bei Kapitalgesellschaften Anteile ausgegeben werden, wird bei einer Familienstiftung das Vermögen nicht zerschlagen; es bleibt erhalten.
- Die Begünstigten werden in der Satzung explizit festgelegt. Damit ist der Kreis der Nutznießer zu jeder Zeit festgelegt.
- Es besteht ein großer individueller Rahmen bei der Ausgestaltung der Stiftung, ihrer Organe und der jeweiligen Satzung. Dies eröffnet flexible Möglichkeiten.
- Die interne Übergabe von Vermögen im Rahmen der Stiftung lässt sich exakt planen. Die erbrechtliche Planbarkeit ist dementsprechend zu jeder Zeit gegeben.
- Die Haftung ist lediglich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.
- Es besteht keine Bilanzpflicht für Unternehmen mit einer Familienstiftung als Rechtsform.
Dies sind die Nachteile von Familienstiftungen
- Der Stiftungszweck ist nicht variabel, da er stets exakt formuliert sein muss.
- Familienstiftungen in Form einer rechtssicheren Gesellschaft können nicht gekündigt werden.
- Hinterlässt der Stifter im Todesfall Nachlassverbindlichkeiten, haften Familienstiftungen dafür.
- Es muss von Anfang an genügend Vermögen in die Stiftung einfließen, damit der Zweck der Stiftung auch tatsächlich unterstützt respektive gefördert werden kann.
- Die in der Satzung als Begünstigte vermerkte Personen erhalten keinen Teil des Vermögens, sondern lediglich wiederkehrende Zahlungen. Aus steuerlicher Perspektive ist dies als Nachteil zu bewerten.
- Es ist möglich, dass Familienmitglieder ihre Stiftungs- bzw. Unternehmensanteile auf eigentlich nicht involvierte Dritte übertragen.
- In einigen Bundesländern ist die Gründung einer Familienstiftung an einer Vielzahl von Auflagen gebunden. Das verkompliziert die Stiftungsgründung.
- Familienstiftungen unterliegen der Kontrolle und Aufsicht durch die Stiftungsaufsicht. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Stiftungsaufsicht. Eine zentrale Regelung gibt es also nicht.

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Nico Hüsch