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Die kapitalbildende Lebensversicherung

Einst war die Kapitallebensversicherung in jedem Haushalt mindestens einmal vorhanden. Attraktive und garantierte Verzinsung sowie eine darüber hinausgehende Überschussbeteiligung machte die Police zu einer sinnvollen Geldanlage mit hoher Sicherheit. Heutzutage rät kein Fachmann mehr zur klassischen Lebensversicherung. Gründe dafür sind vergleichsweise hohe Kosten und ein Garantiezins auf Festgeldniveau, von welchem nur Bruchteile wirklich beim Versicherten ankommen.

Sparen für einen sorgenfreien Lebensabend

Vor 30 und mehr Jahren galt die gesetzliche Rente noch als sicher und für das Seniorendasein ausreichend. Mit der klassischen Lebensversicherung sparten Verbraucher für etwas Luxus im Alter und schützten ihre Familien vor finanziellen Engpässen. Verstarb der Versicherte vor Ablauf, erhielten die Angehörigen die Versicherungssumme. Im Erlebensfall wurde die Versicherungssumme am Stück ausbezahlt.

Ein Vorteil der kapitalbildenden Lebensversicherung war die steuerliche Behandlung. Vor 2005 abgeschlossene Verträge waren bei der Auszahlung komplett steuerfrei, sofern die Ablaufleistung komplett in einer Summe ausgezahlt wurde.

Das Problem mit dem Höchstrechnungszins

Den meisten Menschen ist der Begriff Höchstrechnungszins als Garantiezins bekannt. Der Versicherer garantiert bei Vertragsabschluss einen Zinssatz, welcher bis zum Laufzeitende bestehen bleibt.

Diese Garantiezinsen waren neben der Sicherheit das erstrangige Verkaufsargument der Assekuranz. Versicherte wussten bereits bei Abschluss, mit welchen Ablaufsummen sie in etwa rechnen konnten.

Noch im Juli 1994 waren 4 % Garantiezinsen bei der Kapitallebensversicherung üblich. Danach ging es in 0,5 % Schritten bergab. Derzeit liegt der Höchstrechnungszins bei 0,9 %. Der Gesetzgeber verbietet den Versicherern das Überschreiten dieser Obergrenze, das Unterbieten ist hingegen möglich.

Garantierte Verzinsung nur für den Sparanteil

Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird immer nur der Sparanteil verzinst und nicht die Summe aller Beiträge des Versicherten. Dieser errechnet sich durch Abzug aller Kosten für Verwaltung und Todesfallleistung sowie Abschlussprovision von den Beiträgen.

Die Abschlussprovision wurde in den letzten Jahren vom Gesetzgeber auf 2,5 % der Beiträge gedeckelt. Dennoch werden bei einigen Versicherern bis zu 4 % aller Beiträge zur Lebensversicherung fällig. Oft findet sich die über das Limit hinausgehende Summe in den fixen Verwaltungskosten. Allein für die Verwaltung von Versicherungsverträgen belasten die Versicherer die Lebensversicherungspolicen mit durchschnittlich 2 % per anno.

Hohe Kosten und niedriger Garantiezins machen die klassische Lebensversicherung unattraktiv. Von den versprochenen 0,9 % sieht der Vertragsinhaber durchschnittlich nur 0,14 %. In Einzelfällen müssen Versicherte mit negativer Beitragsrendite leben.

Seit Jahren sinkende Überschussbeteiligung

Jeder Versicherer muss seinen Kunden mindestens die garantierte Verzinsung auszahlen. Zudem sind Versicherte an den laufenden Erträgen beteiligt, welche durch die Geldanlage in ausgesuchte Assets entstehen. Die so bezeichnete Überschussbeteiligung ist neben dem Garantiezins ein wichtiger Bestandteil der Rendite. Beide Komponenten ergeben die laufende Verzinsung des Sparanteils. Nachteilig ist für Versicherte allerdings, dass sie seit Jahren einer rückläufigen laufenden Verzinsung ausgesetzt sind.

Die Überschussbeteiligung wird von den Versicherern jedes Jahr neu festgesetzt. Grundsätzlich fest zugesagt sind laufende Überschüsse aus den vergangenen Jahren, sie können nicht nachträglich gestrichen werden. Indes kann ein Lebensversicherer seinen Kunden in bestimmten Jahren nur Garantiezinsen zahlen und Überschüsse außen vor lassen.

Zum Vertragsende

Am Ende der Vertragslaufzeit gewährt der Versicherer einen sogenannten Schlussüberschuss und beteiligt den Vertragsinhaber an den Bewertungsreserven. Allein der Schlussüberschuss kann bis zu 20 % der Rendite ausmachen. Kein Versicherer garantiert jedoch den Schlussüberschuss. Vielmehr macht er die Auszahlung von der wirtschaftlichen Situation zum Vertragsende abhängig.

Resümee

Die Zinspolitik der EZB hat die kapitalbildende Lebensversicherung als Geldanlageprodukt uninteressant werden lassen. Geblieben sind allerdings die hohen Kosten, welche angesichts niedriger Renditen unübersehbar ins Auge stechen.

Versicherer im Überlebenskampf

Die Assekuranz steht im Niedrigzinsumfeld vor einem riesigen Problem. Jeder Lebensversicherer muss viel Geld in die Hand nehmen, um die einst gegebenen Zinsversprechen einzuhalten. In den 1990er Jahren waren Verträge mit 4 % Garantiezins behaftet. Diese Policen laufen mittlerweile aus und belasten Versicherer ebenso wie Versicherte.

Der Gesetzgeber hat den Lebensversicherern die so bezeichnete Zinszusatzreserve auferlegt, damit Garantien auch in Zukunft erfüllbar bleiben. Mehr als 70 Milliarden Euro hat die Assekuranz seit 2011 in dieser Reserve angelegt. Damit sollen in den kommenden Jahren die hohen Garantiezinsversprechen eingelöst werden, die das laufende Geschäft womöglich überfordert hätten.

Unter den Versprechen der Vergangenheit leidet auch das Geschäft der Zukunft. Überschussbeteiligungen für Neuverträge werden noch lange Zeit ungewöhnlich niedrig ausfallen, weil alles erwirtschaftete zunächst in den Topf Zinszusatzreserve fließt.

Die Lebensversicherer stehen derzeit vor der Aufgabe, dem Klassiker seine alte Attraktivität wieder zu geben. Sicher sollen die Policen sein und zudem lukrative Erträge abwerfen. Dazu werden fondsgebundene Lebensversicherungen und sogenannte Indexpolicen konzipiert. Versicherte werden jedoch weiterhin mit hohen Kosten konfrontiert, welche die eventuellen Mehrrenditen zunichtemachen.

Was tun, wenn bereits eine Lebensversicherung vorhanden ist?

Wer beispielsweise einen Vertrag aus den 1990er Jahren besitzt, kann in aller Ruhe den Ablauf abwarten. Diese Altverträge sind in der Regel mit Garantiezinsen in Höhe von 4 % behaftet und daher ausgezeichnete Geldanlagen.

Bei jüngeren Verträgen muss in Ruhe geprüft werden, ob sich die Policen im Einzelfall rechnen und zu den Inhabern passen. In der Regel ist es sinnvoll, die Police von einem unabhängigen Finanzberater in Augenschein nehmen zu lassen. Der Fachmann verhindert zudem oft begangene Fehler beim Umgang mit nicht mehr erwünschten Verträgen.

Statt emotional zu kündigen, können Beitragsanpassung und/oder temporäre Beitragsfreistellung unschönen Verlusten vorbeugen. Kündigen kann hingegen sinnvoll sein, wenn die Police erst seit wenigen Monaten besteht und der Abschluss unter Druck des Vermittlers zustande kam.

Ansonsten sollte die Kündigung als Ultima Ratio angesehen werden. Besser ist der Verkauf und im Einzelfall könnte das Beleihen der Police einen Sinn ergeben.

Sie benötigen zum Thema Lebensversicherung kompetente Beratung? Entscheiden Sie sich dabei für einen unabhängigen Experten, der Ihre Lebenssituation ebenso betrachtet wie Ihre Ziele.

Zusammenfassung

Noch vor wenigen Jahrzehnten gehörte die kapitalbildende Lebensversicherung ebenso in jeden Haushalt wie die Einrichtung. Sie wurde als eine Art Spareinlage mit attraktiver Verzinsung und hoher Sicherheit angesehen. Zudem gab sie beim vorzeitigen Tod des Versicherten den Angehörigen finanzielle Sicherheit.

Vor 2005 abgeschlossene Kapitallebensversicherungen wurden und werden am Laufzeitende komplett ohne Steuerbelastung ausbezahlt. Ihre besten Zeiten hat die klassische Lebensversicherung aber bereits hinter sich.

Ursache dafür ist die radikale Zinspolitik der EZB. Diese brachte den Höchstrechnungszins ins Taumeln und schmälert auf lange Sicht die Überschussbeteiligungen. Die Assekuranz versucht, mit Innovation den Trend umzukehren, und scheitert dabei an strukturellen Problemen.

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