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Basisrente

Die Basisrente ist als Rürup-Rente bekannt. Sie wird wie die Riester-Rente staatlich gefördert. Es wird bis zum Renteneintritt eingezahlt, danach gibt es eine Lebenslange Rente (Renteneintritt frühestens ab 62. Lebensjahr). Vor Renteneintritt gibt es keine Möglichkeit an das Geld zu gelangen, selbst nach Kündigung. Es ist nur eine Beitragsfreistellung möglich. Die Einzahlungen können als Vorsorgeaufwendung in der Steuer geltend gemacht werden. In der Ansparphase spart man sich die Steuerlast, ab Renteneintritt holt sich der Staat die Steuerbegünstigungen größtenteils zurück. Insgesamt wird diese aber nicht so hoch ausfallen, da der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist. Ursprünglich wurde die Rürup-Rente für Selbstständige ins Leben gerufen die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Damit sollte die Rentenlücke von Selbstständigen kompensiert werden. Für einen gutverdienenden Selbstständigen ergibt eine Rürup-Rente häufig Sinn.

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